Genervte Gelsenkirchener: Seit Tagen schon gehen Böller hoch – WAZ News


Gelsenkirchen. In den Stadtteilen werden seit Tagen schon Raketen und Böller gezündet. Der Krach nervt Anwohner. Das sagen Polizei und Feuerwehr.
Seit Tagen knallt es laut, in den Stadtteilen werden schon weit vor Silvester Raketen in den abendlichen Himmel gejagt oder Böller gezündet. Zerfetzte Knallkörper auf Straßen, Wegen und Wiesen zeugen davon.
Viele Gelsenkirchener sind genervt: Ihr Ärger richtet sich gegen diejenigen, die schon jetzt Böller und Silvester-Raketen zünden. Auch Hundebesitzer sind sauer wegen der negativen Auswirkungen auf ihre verängstigten Tiere.
Zwar melden Polizei und Feuerwehr „aktuell keine akute Beschwerdelage“. Aber erst am Sonntag musste die Feuerwehr Gelsenkirchen ausrücken, um ein Feuer durch einen Knallkörper zu löschen. „Ein Böller oder eine Rakete hat eine Tanne in einem Hinterhof an der Freiligrathstraße in Schalke-Nord in Brand gesetzt“, berichtet Feuerwehr-Chef Ansgar Stening. Zum Glück hätten die Bewohner schnell reagiert und mit dem Löschen begonnen, sodass die Flammen nach Eintreffen der Retter schnell erstickt werden konnten.
Die Polizei unterstreicht deshalb noch einmal, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt ist. Sie warnt wie jedes Jahr: „Der unsachgemäße Umgang kann zu schwersten Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen oder auch abgerissenen Körperteilen führen. Daraus können Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten resultieren.“
Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur in lizenzierten Geschäften – wie zum Beispiel Supermärkten – gekauft werden. Bekannt ist in Gelsenkirchen und Umgebung der große Verkauf bei der Firma Westfälisches Feuerwerk mit Sitz in Westerholt.
Beim zugelassenen Feuerwerk unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Kategorien: Bei der Kategorie 1 handelt es sich um ein Kleinstfeuerwerk – unter anderem die klassische Wunderkerze, Knallerbsen oder das Tischfeuerwerk. Hier ist das Abbrennen ganzjährig zulässig. Die Altersgrenze liegt bei 12 Jahren. 
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Die Kategorie 2 ist unter dem Begriff Kleinfeuerwerk zusammengefasst. Dazu gehören Raketen, Feuerwerksbatterien oder normale Knallkörper. Das Zünden ist – wie gesagt – nur zum Jahreswechsel gestattet. Menschen, die zünden, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
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Für Polizei und Rettungsdienst ist die Silvesternacht die einsatzreichste Nacht des Jahres. Beim Jahreswechsel 2023/2024 rückte allein die Feuerwehr zu über 200 Einsätzen aus. Die Polizeibehörde wird daher auch in diesem Jahr mit einem „großen Aufgebot“ im Einsatz sein, kündigte Polizeisprecherin Annika Langner an. Die Feuerwehr rüstet ebenso auf. Die Freiwillige Feuerwehr Gelsenkirchen unterstützt laut Stening mit je einem Einsatzfahrzeug samt Besatzung die hiesige Berufsfeuerwehr. „Dazu kommen vier zusätzliche Rettungswagen.“
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