
Gelsenkirchen. Am Freitagnachmittag 17. Januar. 2025 betrat ein Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen unbefugt den Gleisbereich. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn wurden auf den Betroffenen aufmerksam und zogen die Bundespolizei hinzu. Diese warnt in dem Zusammenhang vor den Gefahren, welche sich auf den Bahnanlagen verbergen.
Gegen 15:30 Uhr setzte ein Zugbegleiter eines Regionalexpresses die Bundespolizei in Gelsenkirchen darüber in Kenntnis, dass ein Mann soeben am Bahnsteig zu Gleis 2 in den Gleisbereich gestiegen sei. Auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 6/7 trafen die Einsatzkräfte den 40-Jährigen schließlich an.
Zuvor stieg der spanische Staatsbürger mehrfach an verschiedenen Stellen in den Gefahrenbereich, um Pfandflaschen aufzusammeln. Die Beamten wiesen den Gelsenkirchener auf sein Fehlverhalten hin. Eine Überwachungskamera zeichnete das ordnungswidrige Verhalten des Mannes auf.
Nachdem die Polizeibeamten den Betroffenen auf die bestehenden Gefahren des Bahnbetriebs hingewiesen hatten, wurde er entlassen. Die Bundespolizisten leiteten gegen den 40-jährigen Spanier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen hin.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html
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