
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltung im Seniorenzentrum St. Hedwig
Termin: Donnerstag, 13. Februar 2025, 18 Uhr
Ort: Seniorenzentrum St. Hedwig, Ahornstraße 33, 45892 Gelsenkirchen
Viele Menschen neigen dazu, das Thema Vorsorge zu verdrängen und die Entscheidung darüber aufzuschieben. Wir alle sind neben Alter oder Krankheit in unserem täglichen Leben erheblichen Risiken ausgesetzt, so dass man derartige Vorsorgeregelungen keinesfalls bis ins hohe Alter verschieben sollte, oder bis vielleicht eine schwere Erkrankung aufgetreten ist. Denn eines ist klar: Die Gewissheit, dass die diesbezüglichen Fragestellungen im persönlichen Sinne geklärt sind und dass die eigenen Wünsche respektiert werden, trägt zu einem guten und sicheren Gefühl bei.
Aus diesem Grund greift die Informationsveranstaltung über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht am Donnerstag, 13. Februar 2025 um 18 Uhr im Seniorenzentrum St. Hedwig dieses Thema erneut auf. Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt und Notar Frank Raguse wird informieren und erläutern, welche Art der Vorsorge getroffen sein sollte und was mit welcher Vollmacht geregelt werden kann. Die Teilnehmer haben im Anschluss die Möglichkeit, persönliche Fragen mit dem Referenten zu besprechen.
Mit diesem Angebot richtet sich das Seniorenzentrum St. Hedwig an alle, denen eine rechtzeitige Vorsorge und die Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse am Herzen liegt. Interessierte Menschen aus der Gemeinde und aus dem Umfeld, aber auch Angehörige und Mitarbeitende sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Wer seinen Besuch der Veranstaltung nutzen möchte, das Seniorenzentrum St. Hedwig kennenzulernen, erhält im Vorfeld der Veranstaltung im Rahmen zweier Führungen ab 17:00 Uhr beziehungsweise ab 17:30 Uhr die Gelegenheit dazu.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich im Vorfeld telefonisch unter 0209 7048204 oder 0209 7048203 anzumelden.
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