Statt 2000 nun 11.000 Euro: Gelsenkirchens Grundsteuer-Verlierer – WAZ News


Stellv. Red.-Leiter
Gelsenkirchen. Grundsteuer in Gelsenkirchen: Die Stadt hat rund 70.000 Bescheide für die Grundbesitzabgaben verschickt. Extremfälle gibt es auch hier.
Mittlerweile sollten sie alle Grundstückseigentümer in Gelsenkirchen erhalten haben: Die Stadtverwaltung hat alle Bescheide für die Grundbesitzabgaben 2025 verschickt. Besonders spannend bei den diesjährigen Nebenkosten ist die Frage, wie sich die Grundsteuer bei jedem Eigentümer entwickelt hat – und wie zu erwarten ist die neu berechnete Last für den ein oder anderen eine böse Überraschung: Statt knapp 2000 stehen nun etwa knapp 11.000 Euro bei einem Eigentümer auf dem Abgabenbescheid, wie unsere Redaktion erfahren hat.
Nicht jeder allerdings will damit so offen umgehen wie einige Eigentümer in Gelsenkirchens Nachbarstadt Essen: Dort hat das WAZ-Redaktionsteam über mehrere heftig betroffene Steuerpflichtige berichtet, für die der Grundsteuerbescheid zu einer Existenzfrage geworden ist. Der Extremfall: 18.200 Euro (+ 3225 Prozent) soll ein Paar aus Essen-Byfang künftig zahlen. Oft geht es dabei um nicht bebaute, unerschlossene Grundstücke, die künftig zum Teil doppelt belastet werden.
Entscheidend für die Berechnung der Grundsteuerlast sind der Grundsteuermessbetrag und der Hebesatz der Kommunen. Für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags wird neben weiteren Faktoren unter anderem der Bodenrichtwert herangezogen. Der Bodenrichtwert war bei den Fällen aus Essen extrem gestiegen und wurde in derselben Höhe angesetzt wie bei erschlossenen Flächen. Damit aber nicht genug: Auch der Hebesatz stieg bei den betroffenen Fällen stark.
Denn viele Kommunen (u.a. auch Gelsenkirchen und Essen) haben sich, eigentlich um Wohngrundstücke nicht heftiger zu belasten, getrennte Hebesätze für Wohngrundstücke und Firmengrundstücke bzw. nicht bebaute Grundstücke beschlossen. Diejenigen mit den nicht bebauten Flächen sind dabei nun offenbar die großen Verlierer.
Die neuen Grundsteuer-Hebesätze in Gelsenkirchen (498 Prozent für Forstbetriebe, 696 Prozent für Wohngrundstücke, 1397 für Nichtwohngrundstücke) hatte der Rat der Stadt im Dezember 2024 beschlossen. Die Stadt nimmt durch die Umstellung nicht mehr ein, die Steuer ist somit „aufkommensneutral“. Das heißt allerdings nicht, dass es bezogen auf einzelne Objekte zu – bisweilen deutlichen –Veränderungen bei der Belastung kommt.
Insgesamt hat die Stadt Gelsenkirchen rund 70.000 Bescheide verschickt. Die Zahl der Grundstücke, für die Grundbesitzabgaben erhoben werden, liegt nach Angaben der Verwaltung bei etwa 60.000. Das voraussichtliche Aufkommen der Grundsteuer liegt für das Jahr 2025 bei rund 49,5 Millionen Euro.
Mit den Bescheiden werden neben der Grundsteuer auch die Gebühren für Müllabfuhr, Grundstücksentwässerung sowie für Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt. Während die Müllgebühren für 2025 leicht gesunken sind, kam es in allen anderen Bereichen wieder zu einer Erhöhung. Auch Mieter spüren die Erhöhungen über ihre Nebenkostenabrechnungen.
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Die Stadt rät: Sollte der Grundbesitzabgabenbescheid fehlerhaft sein (z. B. falsche Berechnungsgrundlagen), kann formlos Korrektur beantragt werden, im Idealfall schriftlich oder elektronisch (grundbesitzabgaben@gelsenkirchen.de).
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