
Gelsenkirchen. Aktuell gehen beim Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen vermehrt Anfragen von Wählerinnen und Wählern ein, die ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten haben.
Die Wählerinnen und Wähler müssen sich aber nicht wegen der noch nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen sorgen. Die Stadt Gelsenkirchen hat die notwendigen Daten bereits in der zweiten Januarwoche an den Postdienstleister übermittelt und sich noch einmal bei dem Dienstleister rückversichert: Der Versand zur geplanten (und gesetzlich vorgeschriebenen) Frist am 2. Februar ist sichergestellt.
Der Postdienstleister stellt allerdings die Wahlbenachrichtigungen für zahlreiche Städte und Kreise zu. Zusammengenommen mit der engen Terminierung der vorgezogenen Bundestagswahl bedeutet dies eine sehr hohe Auftragslage, weshalb der Versand einige Zeit in Anspruch nimmt. Spätestens am 2. Februar sollen die Wählerinnen und Wähler aber ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Erst wenn bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung vorliegt und Zweifel hinsichtlich der Wahlberechtigung bestehen, sollten sich die Wählerinnen und Wähler telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209/169-4025 melden. Bis dahin bittet die Stadt Gelsenkirchen um Geduld.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl unter: www.gelsenkirchen.de/bundestagswahl.
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