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Die Tagesmütter wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. (Archivbild)
Copyright: Christoph Reichwein/dpa
Ein kleiner Junge wird tot im Bett einer Gelsenkirchener Mini-Kita gefunden. Jetzt sind zwei Tagesmütter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Rund dreieinhalb Jahre nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita sind zwei Tagesmütter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Essener Landgericht verhängte nun in zweiter Instanz jeweils sechs Monate Haft auf Bewährung.
Der Zweijährige hatte am 30. August 2021 in einem Etagenbett eine als Lattenrost dienende Spanplatte des oberen Bettes angehoben und sie nicht halten können. Sein Hals wurde eingequetscht, er erstickte.
Im Prozess hatte sich herausgestellt, dass der Zweijährige bereits zuvor völlig unbemerkt aus der Kita ausgebüxt war. Er war aus einem Bett geklettert und barfuß über eine Straße zu einem nahen Spielplatz gelaufen. Von dort war er später von einer Passantin zurück in die Einrichtung gebracht worden. „Durch diesen Vorfall hätten die Angeklagten gewarnt sein müssen“, sagte Richterin Vanessa Bergmann bei der Urteilsbegründung. „Von da an hätten sie dieses Kind nicht mehr unbeaufsichtigt lassen dürfen.“
Obwohl den Tagesmüttern bekannt gewesen sei, dass der Junge schon seit über einem Jahr keinen Mittagsschlaf mehr gemacht habe, hätten sie ihn wieder ins Bett gelegt, ein seitliches Schutzgitter hochgezogen und die Tür des Schlafraums zugezogen. Als sie rund anderthalb Stunden später wiederkamen, war der Zweijährige tot.
Wie sich herausstellte, war die elf Kilogramm schwere Spanplatte nicht angeschraubt. Die Richter sprachen von einem Konstruktionsfehler, der den Angeklagten nicht bekannt gewesen sei. Ihre Sorgfaltspflicht hätten sie trotzdem verletzt. „Wären die Angeklagten im Raum gewesen, hätten sie das Kind rechtzeitig befreien können“, hieß es im Urteil.
Neben der Bewährungsstrafe wurde auch die Zahlung von jeweils 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern des Jungen angeordnet. Mit dem Urteil kippten die Berufungsrichter die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen. Dort waren die Angeklagten freigesprochen worden. (dpa)
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