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Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).
Ein 51-jähriger Mann hat am Freitagabend eine junge Frau in einem Regionalexpress sexuell belästigt. Als die Bundespolizei eingriff, leistete er Widerstand.
Am Freitagabend (9. Mai) kam es in einem Regionalexpress in Richtung Gelsenkirchen zu einer sexuellen Belästigung. Ein 51-jähriger Mann berührte eine junge Frau unsittlich. Ein Polizeibeamter, der sich auf dem Weg zu seinem Dienst befand, bemerkte den Vorfall, eilte der Frau zur Hilfe und alarmierte die Bundespolizei.
Gegen 20.25 Uhr wurde das Bundespolizeirevier in Gelsenkirchen über den Vorfall im RE 42 (Mönchengladbach – Münster) informiert. Als der Zug am Bahnsteig zu Gleis 7 im Hauptbahnhof Gelsenkirchen eintraf, machten der Polizeibeamte und die Geschädigte auf sich aufmerksam und wiesen die Einsatzkräfte auf den Verdächtigen hin.
Der 51-Jährige war den Polizisten bereits aus früheren Vorfällen bekannt. Zuvor soll er der 21-jährigen Münsteranerin zunächst über das Ohr gestreichelt und ihr anschließend gezielt an die Innenseite des linken Oberschenkels gefasst haben. Die junge Deutsche machte daraufhin auf sich aufmerksam. Der Polizeibeamte bemerkte dies, kam ihr zu Hilfe und informierte die Bundespolizei. Der Beschuldigte entfernte sich daraufhin.
Während der Klärung des Sachverhalts verhielt sich der türkische Staatsbürger anhaltend unkooperativ und beschimpfte die Uniformierten mehrfach. Da er zunehmend aggressiver wurde, legten ihm die Beamten Handfesseln an. Dabei widersetzte sich der Gelsenkirchener, indem er versuchte, sich aus den Griffen der Einsatzkräfte zu lösen.
Die 21-Jährige, die sich augenscheinlich in einem Schockzustand befand, verzichtete auf eine medizinische oder psychologische Betreuung. Als die Einsatzkräfte den 51-Jährigen mit den Tatvorwürfen konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Auch auf dem Weg zur Dienststelle am Gelsenkirchener Hauptbahnhof stemmte sich der Aggressor immer wieder gegen die Laufrichtung der Beamtinnen und Beamten, um seine Mitnahme zu erschweren. Zudem beleidigte er die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten fortlaufend und schrie lautstark herum.
Nachdem die strafprozessualen Maßnahmen in den Wachräumen beendet waren und der Türke sich beruhigt hatte, durfte er seinen Weg fortsetzen. Er wird sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sexueller Belästigung und Beleidigung verantworten müssen. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.
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