Neuregelung des NRW-Kommunalwahlrechts vom Verfassungsgerichtshof in Münster gekippt – Rote Fahne News


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Rote Fahne Magazin
Für das überparteiliche Kommunalwahlbündnis AUF Gelsenkirchen äußern sich Jan Specht, AUF Stadtverordneter und Dr. Willi Mast vom AUF Vorstand zur jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Münster:
Laut einer Nachricht im Deutschlandfunk vom 20. Mai hat der Verfassungsgerichtshof in Münster aktuell entschieden, dass die Neuregelung des Kommunalwahlrechts nicht rechtens ist. 

Begründung: Sie benachteiligt systematisch kleinere Parteien und verletzt das Recht auf Chancen- und Wahlrechtsgleichheit.
 
Mit der Neuregelung werden Aufrundungsgewinne allein den großen Parteien zugewiesen. Dies stellt eine Abkehr von dem zuvor als ausgewogen beschriebenen System dar, bei dem es mehr oder weniger zufallsabhängig war, ob eine Partei Rundungsglück oder Rundungspech hatte.
 
Dieses Urteil ist eine Schlappe für die großen Parteien und ein Erfolg der Proteste mehrerer kleinerer Parteien und Wahlbündnisse. Es hat Bedeutung für die anstehende Kommunalwahl im September 2025.
 
 
 
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