Gelsenkirchener (26) mit Elektroschocker verschleiert Identität – WAZ


Im Gelsenkirchener Hauptbahnhof hat die Bundespolizei am Dienstag, 23. September einen 26-jährigen Mann kontrolliert, bei dem sie eine verbotene Waffe sicherstellte. Während der Durchsuchung seiner Habseligkeiten fand die Polizei zudem rund zwölf Gramm Cannabis. Der Mann hatte zuvor versucht, seine Identität durch falsche Angaben zu verschleiern.
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Gegen 15.10 Uhr befragten die Einsatzkräfte den Gelsenkirchener nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Der Mann verneinte dies, räumte jedoch ein, eine nicht näher genannte Menge Cannabis in seinem Rucksack bei sich zu führen. Daraufhin brachten die Polizisten den Mann zur Wache, um eine genauere Durchsuchung durchzuführen.
Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass die mitgeführte Menge Cannabis mit etwa zwölf Gramm zwar die erlaubte Eigenbedarfsmenge nicht überschritt, der Mann jedoch ein verbotenes Elektroimpulsgerät – umgangssprachlich als Elektroschocker bekannt – mit sich führte. Der 26-Jährige erklärte, das Gerät aus Gründen der Selbstverteidigung bei sich getragen zu haben. Die Polizei beschlagnahmte das Elektroimpulsgerät und leitete Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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Zudem überprüften die Beamten die Identität des Mannes mittels eines Fingerabdruckscans. Dabei stellte sich heraus, dass dieser ein falsches Geburtsdatum angegeben hatte, um seine Identität zu verschleiern. Gegen den bereits polizeibekannten Mann wurde daraufhin auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangabe eingeleitet.
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