Gelsenkirchen: Großkontrolle deckt Hygiene- und Ordnungsverstöße auf – WAZ | Westdeutsche Allgemeine Zeitung


Sieben Gewerbebetriebe im südlichen Stadtgebiet von Gelsenkirchen wurden bei einer Großkontrolle von Stadt, Polizei, Finanzamt, Zoll und Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW überprüft. Dazu gehörten Trinkhallen, Einzel- und Großhandelsgeschäfte sowie ein Shisha-Store. Erst vor einigen Tagen hatte das Interventionsteam der Stadt Sozialleistungsmissbrauch und andere Verstöße aufgedeckt.
Die Kontrolleure stellten jetzt fehlende deutsche Kennzeichnungen auf Produkten, abgelaufene Mindesthaltbarkeitsangaben und Hygienemängel fest. Die Lebensmittelüberwachung ordnete zudem die Reinigung und Instandsetzung von Deckenlüftern an. In einer Trinkhalle wurden 64 Flaschen ohne Pfandsiegel entdeckt; der Betreiber muss mit einem Bußgeld rechnen. Ein Mitarbeiter wurde zudem auf das Rauchverbot in Lebensmittellagerräumen hingewiesen.
In einem weiteren Betrieb ordneten die Kontrolleure die Entfernung verbotener Schlag- und Klebefallen zur Schadnagerbekämpfung (Ratten, Mäuse) an. Außerdem wurden Proben von Kinderspielzeug und eines unerlaubten Potenzmittels entnommen.
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Im Shisha-Store stellten Zollbeamte rund 100 illegale E-Zigaretten sicher und ordneten die Vernichtung von 66 Nikotinbeuteln an. Gegen den Betreiber werden ein Strafverfahren sowie mehrere Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender Preisauszeichnung und Verstößen gegen die Verpackungsverordnung geprüft.
Bei einem Möbelgeschäft fehlten Preisschilder an sämtlichen Verkaufsgegenständen, zudem wurde ein ungesicherter Aufzugschacht bemängelt und der stark vermüllte Hinterhof gemeldet.
Im Umfeld der kontrollierten Betriebe stellte der Kommunale Ordnungsdienst mehrere Verkehrsverstöße fest: Fahrzeuge mit abgelaufener Hauptuntersuchung, Parkverstöße, fehlende Feinstaubplaketten, abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen sowie fehlende Hausnummern.
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Zudem wurden Verwarnungen wegen weggeworfener Zigarettenkippen und nicht genehmigter Werbebanner ausgesprochen. Mehrere illegale Videoaufnahmen des öffentlichen Raums meldete der KOD an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI).
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