
Düsseldorf · Der spektakuläre Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen beschäftigt nun das Landgericht Essen: Drei Betroffene fordern Schadenersatz in sechsstelliger Höhe und werfen dem Institut vor, die Sicherheit grob vernachlässigt zu haben.
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Blick auf das Gebäude in Essen, in dem sich Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht befinden. (Archivfoto)
Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen im Dezember haben erste Geschädigte Klage auf Schadenersatz eingereicht. Wie der Anwalt Daniel Kuhlmann am Mittwoch mitteilte, gingen drei Klagen beim Landgericht in Essen ein. Die Kläger machen die Bank für die Schäden haftbar und werfen ihr mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vor. Maskierte Täter waren im Dezember über eine Tiefgarage in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen eingedrungen. Von dort bohrten sie sich über die Weihnachtsfeiertage in den Tresorraum mit Tausenden Schließfächern und erbeuteten Wertsachen in Millionenhöhe. Der Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen und machte international Schlagzeilen.
Unter den Klägern ist Kuhlmann zufolge ein Rentner, der nach dem Verkauf einer Wohnung Bargeld in Höhe von fast 400.000 Euro in seinem Schließfach gelagert hatte. Ein weiterer Kläger ist der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, der Bargeld, Schmuck und eine Rolex-Uhr im Wert von rund 120.000 Euro deponiert hatte. Der dritte Geschädigte hatte Gold im Wert von etwa 50.000 Euro eingelagert. Das Gericht in Essen und die Sparkasse Gelsenkirchen äußerten sich zunächst nicht zu den Klagen. Das Geldinstitut hatte jedoch nach der Tat mitgeteilt, es sei selbst Opfer des Verbrechens und die Räumlichkeiten seien „nach anerkanntem Stand der Technik gesichert“ gewesen.
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