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Ein werdender Vater raste in Gelsenkirchen mit seiner hochschwangeren Frau ins Krankenhaus. Ein Bußgeld muss er nun nicht zahlen.
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Mitten in der Nacht kämpft ein Paar aus dem Kreis Recklinghausen um das Leben des ungeborenen Kindes. Als plötzlich Blutungen bei der schwangeren Frau einsetzen, bleibt keine Zeit zu verlieren. Ihr Mann greift selbst zum Steuer – ein Rettungswagen steht nicht zur Verfügung. Mit 99 km/h rast er durch Gelsenkirchen, um die werdende Mutter rechtzeitig in die richtige Klinik zu bringen. Doch trotz allem kommt jede Hilfe zu spät: Das Baby stirbt.
Nur wenige Tage später trifft den Vater ein weiterer Schlag. Ein Bußgeldbescheid der Stadt Gelsenkirchen verlangt von ihm 400 Euro Strafe sowie einen Monat Fahrverbot. Zusätzlich soll er Gebühren von 28,50 Euro übernehmen. Sein Einspruch, in dem er die dramatischen Umstände schildert, wird ebenfalls abgelehnt. „Ihre Einlassung wurde sorgfältig geprüft, die vorgebrachten Fakten vermochten Sie jedoch nicht zu entlasten“, heißt es lapidar im Bescheid. Für den 29-Jährigen, der immer noch um sein Kind trauert, ist das ein schwerer Schlag.
Rechtsanwalt Jens Tuschhoff findet klare Worte. Der Mann habe eigenverantwortlich gehandelt, weil ein Rettungswagen nicht zeitnah verfügbar war. „Da ein Rettungswagen aber zeitnah nicht zur Verfügung stand, entschloss sich mein Mandant, seine Frau selbst zu fahren“, erklärt er einem „Bild“-Bericht zufolge. Die Fahrt führte zunächst in das nächstgelegene Krankenhaus. Doch dort war schnell klar, dass weitere Spezialisten dringend benötigt wurden, weshalb die Ärzte eine Verlegung in eine Geburtsklinik organisierten.
Während die Radarfalle auf der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen unbeirrbar den Mercedes des Mannes erfasst, zeigt die Bußgeldstelle keinerlei Verständnis für die außergewöhnliche Situation. Erst ein Prozess vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen bringt die Wende: Die Richterin stellt das Verfahren ein. Die Sprecherin des Gerichts erklärt, dass dies nach § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz möglich sei, wenn „eine Ahndung nicht geboten erscheint“. Damit korrigiert die Justiz die harte Entscheidung der Stadt.
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Rechtsanwalt Tuschhoff zeigt sich erleichtert: „Auch die Stadt hätte auf dieser Grundlage schon von dem Bußgeld absehen können. Wir sind froh, dass das Gericht diese herzlose Entscheidung korrigiert hat.“ Damit wurde das Leid der Familie in Gelsenkirchen zumindest etwas gemildert.
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