Dämpfer für Sparkassen-Raubopfer in Gelsenkirchen – „Das ist traurig“ – DerWesten


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Die Opfer des Raubs der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer warten weiterhin auf ihre Rückerstattung – doch jetzt kommt ein Dämpfer.
Betroffene verklagen Sparkasse Gelsenkirchen: "Ich hoffe, dass die Sparkasse Verantwortung übernimmt"

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Die Aufmerksamkeit der Einbruchsopfer aus Gelsenkirchen-Buer richtete sich am Mittwoch (27. Mai) gespannt Richtung Norden. Denn das Oberlandesgericht in Hamburg fällte ein Urteil, das auch für ihr Anliegen von Interesse ist.

Hintergrund ist ein Millionen-Coup aus dem August 2021, bei dem Einbrecher mit Kernbohrer und Präzision in die Hamburger Sparkasse Norderstedt-Mitte eindrangen und mehr als 600 Schließfächer leerräumten. Bis heute fehlt jede Spur der Täter.
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Nicht nur in Hamburg sorgte die Angriffsmethode der Täter für Furore. Ähnlich wie beim Einbruch in Gelsenkirchen-Buer öffneten die Ganoven den Tresorraum mit einem Kernbohrer. Der unzureichend gesicherte Bewegungsmelder und das Fehlen weiterer elektronischer Sicherheitsvorkehrungen machten die Sparkassen-Filiale in der Hansestadt zur Goldgrube. Auf Schadenersatz verklagten Opfer die Haspa damals – sie erhielten zunächst recht.

Doch die Entscheidung des Hamburger Landgerichts hielt nicht. Zahlreiche Gutachten und Gegengutachten später hob das OLG Hamburg das Urteil nun endgültig auf. Die Begründung: Sicherheitsvorschriften für Schließfachanlagen seien eingehalten und der eingesetzte Bewegungsmelder auf dem höchsten Niveau verfügbar gewesen, so laut einem Bericht des WDR.
Alfred Wagner aus Gelsenkirchen beobachtete die Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Der 63-Jährige verlor bei dem Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer Schmuck und Bargeld im Wert von 50.000 Euro. „Das ist traurig und für uns Betroffene in Gelsenkirchen kein schönes Ergebnis. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Wir werden nach wie vor zuversichtlich sein, werden alles daran setzen, durchzuhalten und zu gewinnen“, zeigte sich Wagner gegnüber dem WDR kämpferisch. Sein Anwalt Daniel Kuhlmann, der über 600 Geschädigte beim Gelsenkirchener Fall vertritt, war ebenfalls überrascht vom Hamburger Urteil und sprach ebenfalls gegenüber dem WDR: „Wir hatten hier mit einem positiven Urteil gerechnet.“
Ein Gutachten der Sparkasse Gelsenkirchen brachte Bewegung in den Prozess. Anders als Hamburg, das Bewegungsmelder und Alarmanlagen im Tresorraum verzeichnete, setzte die Filiale in Buer gänzlich auf mechanische Sicherungen wie kernbohrergesicherte Wände und massiven Stahl. Elektronische Mittel wie Kamera-Überwachung oder Melder waren nicht vorhanden – ein wichtiges Argument, warum die Klage Erfolg haben könnte.
Anwalt Kuhlmann zeigt sich gegenüber dem WDR optimistisch: „Was das Landgericht Essen in Kürze aus den neuen Entwicklungen macht, bleibt abzuwarten. Wir sind zuversichtlich. Letztendlich haben wir aber auch noch unser Oberlandesgericht in Hamm und die Fälle sind nicht eins zu eins vergleichbar“.
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Die Sparkasse Gelsenkirchen bleibt in ihrer Position stumm. Zum Hamburger Urteil äußert sich die Institution gegenüber dem WDR knapp: „Wir verfolgen den Fall des Einbruchs in den Tresorraum Norderstedt und  haben das Urteil des OLG zur Kenntnis genommen, wollen öffentlich aber keine Schlüsse daraus ziehen. Jeder Fall muss vor Gericht einzeln betrachtet werden.“ Ein neuer Stresstest für Opfer und Anwälte in Gelsenkirchen – die Situation bleibt angespannt.
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