Neues Service-Angebot in Gelsenkirchen: Wohngeld online beantragen – so geht‘s – WAZ | Westdeutsche Allgemeine Zeitung


Anträge sollen einfacher gestellt, Bearbeitungszeiten verkürzt und der Zugang zur Hilfe vom Staat erleichtert werden: Ab sofort können Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener das ihnen zustehende Wohngeld online über das Serviceportal der Stadt beantragen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Ziel der Leistung ist es, angemessenes Wohnen zu sichern und zu verhindern, dass Menschen durch hohe Wohnkosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Dadurch werden insbesondere Menschen mit geringen Einkommen unterstützt – dazu zählen Familien, Alleinerziehende sowie Rentnerinnen und Rentner, die knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Das Wohngeld richtet sich an Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und keine existenzsichernden Sozialleistungen beziehen.
Ein zentrales Element des digitalen Angebots ist der Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen. Über das Online-Tool können Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Wohngeld unverbindlich berechnen. Die Rechnung basiert auf aktuellen gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt unter anderem Haushaltsgröße, Einkommen und Miethöhe.
Nach der Berechnung können Bürger direkt aus dem Rechner heraus einen Online-Antrag stellen und notwendige Nachweise digital hochladen.
Man kann die Redaktion auf vielen Wegen erreichen. Per Post oder per E-Mail beispielsweise. Aber was tun, wenn es um Hinweise geht, die man eigentlich nicht preisgeben darf? Deren Veröffentlichung einen den Job kosten könnten?
Dafür hat die WAZ Gelsenkirchen den sogenannten Whistleblower-Briefkasten eingerichtet. Hier können Leserinnen und Leser anonym Hinweise auf Vorgänge in unserer Stadt hinterlassen, und Fotos oder Dokumente hochladen. Sie können entscheiden, ob Rückfragen möglich sind. Der Quellenschutz ist in jedem Fall garantiert.
Wenn jemand nicht schriftlich informieren will, kann er auch eine Sprachnachricht aufnehmen. Wir verzerren dann die Stimme, damit niemand sie erkennen kann.
Wir schätzen dann ein, wie groß das öffentliche Interesse mutmaßlich ist und wie realistisch ein Rechercheerfolg. Den Whistleblower-Briefkasten finden Sie unter diesem Link
Im Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen sind sämtliche digitalen Dienstleistungen der Stadt zentral gebündelt. Für die Nutzung des Serviceportals ist eine einmalige Registrierung über die BundID erforderlich. Mit den dort hinterlegten Zugangsdaten können sich Bürgerinnen und Bürger anschließend unter serviceportal.gelsenkirchen.de anmelden.
Durch die Anmeldung mit der BundID werden die persönlichen Daten automatisch übernommen. Nachdem alle antragsspezifischen Daten eingegeben und gegebenenfalls Nachweise hochgeladen worden sind, kann der Antrag einfach online eingereicht werden.
Berechnung und Antragstellung unter: serviceportal.gelsenkirchen.de/wohngeld
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