
Ende 2025 drangen Unbekannte in die Bank ein und frästen mit einem Spezialbohrer ein Loch in die Wand zum Tresorraum. Dort brachen sie zahlreiche Schliessfächer auf und erbeuteten rund 30 Millionen Euro. Nun haben die ersten Prozesse begonnen.
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Ein knappes halbes Jahr nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassenfiliale in der deutschen Stadt Gelsenkirchen haben am Donnerstag die ersten beiden Zivilprozesse begonnen. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden von der Bank Schadenersatz.
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Eine von ihnen ist Rita M. Vor dem Prozessauftakt schilderte die Seniorin, wie es ihr erging, als sie von dem Einbruch und dem Verlust ihrer bei der Bank deponierten Wertgegenstände erfuhr. «Ich habe gedacht, ich muss sterben», sagte sie dem Nachrichtenportal «Der Westen». «Ich lag die ersten drei, vier Tage nur im Bett. Ich habe es nicht geschafft, aufzustehen.»
In ihrem Schliessfach, das von den Dieben ausgeraubt wurde, hätten Schmuck und Bargeld im Wert von mehr als 391 000 Euro gelegen. Diese Summe verlangt die Seniorin nun von der Bank als Schadenersatz. Ein weiterer Kunde fordert 49 000 Euro. In seinem Schliessfach hätten sich seine Altersvorsorge in Form von Goldmünzen sowie der Nachlass seiner Mutter befunden, sagte er.
Der Einbruch in die Bankfiliale in Gelsenkirchen war einer der spektakulärsten Coups der deutschen Kriminalgeschichte. In der Nacht auf den 29. Dezember 2025 drangen Unbekannte über ein Parkhaus zunächst in den Archivraum der Filiale ein.
Mit einem Spezialbohrer frästen sie dann ein riesiges Loch in die Wand zum Tresorraum. Dort angelangt, brachen sie etwa 3200 Schliessfächer auf und erbeuteten schätzungsweise 30 Millionen Euro. Der Gesamtschaden ist um ein Vielfaches höher: Laut der «Bild»-Zeitung wurde er zuletzt auf bis zu eine halbe Milliarde Euro geschätzt.
Nach derzeitigen Erkenntnissen nutzten die Täter die ruhige Zeit am Jahresende, um ungestört zu arbeiten. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie mehrere Stunden, wenn nicht gar Tage benötigten, um ein Loch von diesem Ausmass zu bohren.
Noch immer fehlt von den Tätern und der Beute jede Spur. Zeugen gaben nach dem Einbruch zwar an, dass sie in der betreffenden Nacht Männer mit grossen Taschen im Treppenhaus eines angrenzenden Parkhauses gesehen hätten. Die Polizei wertete ausserdem ein Video aus, in dem zu sehen war, wie mehrere Maskierte in einem schwarzen Wagen das Parkhaus verliessen. Das Kennzeichen des Autos sei zuvor in Hannover gestohlen worden, hiess es. Zu einem Fahndungserfolg haben diese Erkenntnisse aber bisher nicht geführt.
Die Ermittler gehen davon aus, dass durch den Coup mehr als 2500 Kunden der Bank geschädigt wurden. Der Anwalt Daniel Kuhlmann vertritt laut eigenen Angaben rund 650 von ihnen, auch jene zwei, die nun in Essen Schadenersatz verlangen.
Kuhlmann wirft der Bank fehlende Sicherheitsmassnahmen vor – dabei handle es sich bei dem Finanzinstitut um die zweitgrösste Schliessanlage Deutschlands, wie er sagte. «Die Sparkasse hat überhaupt kein Alarmsystem im Tresorraum, sondern nur im allgemeinen Bankgebäude», sagte er der «Bild»-Zeitung. Bei seinen Angaben berief sich der Anwalt auf das Gutachten eines Sachverständigen, das er in Auftrag gegeben hatte.
«Branchenübliche Standards» sähen ausserdem vor, dass die Bank unter anderem Wände und Decken des Gebäudes hätte überwachen müssen. Im Tresorraum und auch im Parkhaus wären ausserdem Videokameras Pflicht gewesen. Die Sparkasse weist die Vorwürfe zurück. Die Sicherheitsvorkehrungen seien zahlreich und ausreichend gewesen, hiess es.
Auch der Inhalt der Schliessfächer ist Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Bank bestreitet, dass die Kläger Eigentümer der entwendeten Wertgegenstände seien; zudem sei unklar, ob diese sich zur Zeit des Einbruchs überhaupt in den jeweiligen Schliessfächern befunden hätten.
Kuhlmann sagte jedoch, seine Mandanten hätten Listen vorgelegt, die den Inhalt ihrer Schliessfächer belegten. Die Bank führte weiterhin an, die eingelagerten Wertgegenstände seien nur mit maximal 10 300 Euro versichert, es sei denn, Bank und Kunde hätten eine höhere Summe vereinbart.
Die zwei Gerichtsverfahren, die nun in Essen begonnen haben, sollen laut Kuhlmann als Musterklagen dienen. Ziel sei es, dass die Bank grundsätzlich die Ansprüche seiner Mandanten anerkenne und die vollständige Haftung für die gestohlenen Wertsachen übernehme, sagte er. Bei Erfolg müsse dann später nur noch die Höhe des entstandenen Schadens jedes Klägers festgestellt werden, wird der Anwalt vom WDR zitiert.
Kommt Kuhlmann damit vor Gericht nicht durch, hat er bereits eine Alternative parat. «Im schlimmsten Fall» werde er dann Hunderte von Klagen erheben und die Sparkasse «in Grund und Boden klagen», sagte er.
Mit Material der Deutschen Presse-Agentur.
Die Täter gelangen durch ein Loch in den Tresorraum einer Sparkassen-Filiale und erbeuten wohl über 30 Millionen Euro. Und auch in Bonn ist Gold aus einer Sparkassen-Filiale verschwunden.
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