Erzieherin wegen Kindesmissbrauch angeklagt: AfD und Kita-Eltern im Gericht – WAZ | Westdeutsche Allgemeine Zeitung


Der Prozess wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs und der Herstellung von Kinderpornografie gegen einen 44-jährigen Mann aus Dorsten und eine 32-jährige Kita-Erzieherin aus Gelsenkirchen wurde am Freitag vor dem Landgericht Essen fortgeführt. Wie schon zu Prozessbeginn am Montag (15. Juni) wurde die Öffentlichkeit allerdings früh ausgeschlossen.
Nach Auffassung der 25. Strafkammer überwiegen die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlich geschädigten Kinder und der Angeklagten gegenüber dem öffentlichen Interesse. Dass das Gericht so entscheidet, war zwar erwartet worden, dennoch waren eine zwölfköpfige Gruppe der AfD Gelsenkirchen, darunter die Landtagsabgeordnete Enxhi Seli-Zacharias, weitere Abgeordnete und der Zweite Bürgermeister der Stadt Gelsenkirchen, Norbert Emmerich, ins Gericht gekommen.
Außerdem waren einige Eltern von Kindern vor Ort, die die Kindertagesstätte besuchen, in der die Angeklagte gearbeitet hat. Die Stadtverwaltung und die Polizei hatten allerdings bereits bei Bekanntwerden der Vorwürfe betont, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass es zu Straftaten im Kindergarten gekommen sei. Die Verunsicherung bei einigen Eltern ist offensichtlich dennoch da.
Im Vorfeld soll es seitens der Kita-Leitung Versuche gegeben haben, die Eltern vom Besuch der Verhandlung abzuhalten, nachdem es in einer Eltern-Chatgruppe dazu einen Austausch gegeben habe, behauptet Seli-Zacharias und übt scharfe Kritik an der Kita-Leitung. Den Eltern sei gesagt worden, dass man damit der Kita schade und es am Ende nur der AfD nutze. Ob das stimmt, ließ sich für die WAZ am Freitagnachmittag trotz Nachfrage bei der Stadt nicht unabhängig überprüfen.
Schon am Montag waren Vertreter der AfD vor Ort, um dem Prozess beizuwohnen – auch an diesem Tag mussten sie den Verhandlungssaal wieder früh verlassen, weil nach der Anklageverlesung die Öffentlichkeit bereits das erste Mal ausgeschlossen wurde.
Im Anschluss veröffentlichte Seli-Zacharias am Montag ein Video, in dem sie die Vorwürfe gegen den 44-Jährigen und die 32-Jährige vorlas und explizit Vor- und Nachnamen der Angeklagten mehrfach nannte. Die Abgeordnete will nach eigener Aussage keine Anonymität für Pädophile und fordert eine öffentlich einsehbare Kartei mit allen Verurteilten und in besonders schweren Fällen die Todesstrafe. Außerdem rief die AfD-Politikerin dazu auf, auch zum nächsten Verhandlungstermin wieder ins Gericht zu kommen.
Die angeklagte Gelsenkirchenerin soll unter anderem in ihrem Badezimmer heimlich eine Kamera installiert haben, um dem Dorstener intime Aufnahmen ihrer Kinder zur Verfügung zu stellen. Sie soll außerdem Schlaftabletten im Kakao ihrer Kinder aufgelöst und ihrem pädophilen Bekannten aus Dorsten ihre kleinen Kinder zum Missbrauch angeboten haben.
Die Prozessbeobachter aus der Elternschaft und den Reihen der AfD zeigten sich anlässlich des Beschlusses, die Öffentlichkeit erneut von der Verhandlung auszuschließen, verärgert und fassungslos. Begründet hatte die Kammer den Ausschluss unter anderem damit, dass im weiteren Verlauf die Zeugenaussagen der Kinder der Angeklagten vorgelesen und Videos und Fotos als Beweismaterial gezeigt werden sollten.
Man kann die Redaktion auf vielen Wegen erreichen. Per Post oder per E-Mail beispielsweise. Aber was tun, wenn es um Hinweise geht, die man eigentlich nicht preisgeben darf? Deren Veröffentlichung einen den Job kosten könnten?
Dafür hat die WAZ Gelsenkirchen den sogenannten Whistleblower-Briefkasten eingerichtet. Hier können Leserinnen und Leser anonym Hinweise auf Vorgänge in unserer Stadt hinterlassen, und Fotos oder Dokumente hochladen. Sie können entscheiden, ob Rückfragen möglich sind. Der Quellenschutz ist in jedem Fall garantiert.
Wenn jemand nicht schriftlich informieren will, kann er auch eine Sprachnachricht aufnehmen. Wir verzerren dann die Stimme, damit niemand sie erkennen kann.
Wir schätzen dann ein, wie groß das öffentliche Interesse mutmaßlich ist und wie realistisch ein Rechercheerfolg. Den Whistleblower-Briefkasten finden Sie unter diesem Link
Für das Persönlichkeitsrecht der Kinder zeigten die Ausgeschlossenen zwar Verständnis, nicht aber für die vermeintliche Anonymität, die auch den Angeklagten damit gewährt werde. So rief einer der Beobachter beim Verlassen des Saals laut zur Angeklagten herüber, sie solle herüberschauen zu den Leuten.
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