Nach Badeunfällen | Was ihr über den Rhein-Herne-Kanal wissen müsst – WDR


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Ort der Badeunfälle: Der Rhein-Herne-Kanal in Gelsenkirchen
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Schnell ereichbar, kostenlos, „kultig“ – Baden im Rhein-Herne-Kanal im Ruhrgebiet ist angesagt. Genau so ist es aber auch gefährlich und: verboten! Was ihr dazu wissen müsst.
Ein Jugendlicher ist tot, zwei sind in Lebensgefahr. Die Badeunfälle am Rhein-Herne-Kanal in Gelsenkirchen am Wochenende haben viele entsetzt. Sie haben aber auch einige Fragen rund um das Baden in Kanälen aufgeworfen. Hier gibt es Antworten.
Nein, das Baden in NRW-Kanälen ist grundsätzlich verboten, stellt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Duisburg unmissverständlich klar. Besonders sensibel seien die Bereiche rund um Schleusen, Wehren und Brücken, von denen natürlich auch nicht gesprungen werden darf.
Benutzung des Kanals verboten: Schilder am Rhein-Herne-Kanal warnen
Dass das Baden an harmloser wirkenden Stellen stillschweigend geduldet werde, sei ein weit verbreitetes Missverständnis, so das Amt. Wird man also im Wasser erwischt, muss man mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren rechnen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Flächendeckende Kontrollen sind aufgrund der Länge der Gewässer kaum möglich.
Kanäle sind oft wesentlich kälter als zum Beispiel Seen oder Flüsse. Und sie sind tief! Bis zu fünf Meter, oft sogar schon recht nah am Ufer. Man hat also ab dem Eintreten ins Wasser keinen festen Boden mehr unter den Füßen. Außerdem besteht das Ufer oft aus Mauern oder Stützwänden, sodass man bei Not gar nicht so leicht ans „rettende Ufer“ gelangt. Ebenfalls gefährlich: Im Wasser liegen oft Schrotteile oder Gegenstände wie etwa ins Wasser geworfene E-Scooter. Die können besonders bei Sprüngen in den Kanal gefährlich werden.
Besonders gefährlich sind die Binnenschiffe. Hierzu erklärt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt: „Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur Seite. So entsteht eine Bugwelle, die den Schwimmer rechts oder links vom Bug abtreiben lässt und ggf. an die steinige Uferböschung oder Spundwand drücken kann. Durch die Vorwärtsbewegung des Schiffes und die Arbeit der Schiffsschraube entsteht ein starker Sog. Der Schwimmer, der sich in Höhe des Schiffes befindet, kann leicht in Richtung Schiffsschraube gezogen werden.
Früher befuhren Frachtschiffe den Rhein-Herne-Kanal, heute sieht man eher Ausflugsschiffe.
Schiffe mit stumpfen Bug (z.B. Schubschiffe) verdrängen das Wasser zuerst nach unten, bevor die Bugwelle entsteht. Der Schwimmer wird unter den Schiffsrumpf gezogen.
Rechnet man bei einer Wassertiefe von 4,00 m die Abladetiefe des Schiffes von 2,80 m und das dynamische Absinken des Schiffes von einigen Dezimetern ab, bleiben dem Schwimmer nicht mehr als eine Handvoll Wasser unterm Kiel. Er wird zwangsläufig vom Schiffsrumpf erfasst, mit zumeist tödlichen Folgen.“

Speziell im Ruhrgebiet gibt es oft nur wenige „Gratis-Alternativen“. Badeseen oder Badestellen sind zum Beispiel in Gelsenkirchen überhaupt nicht vorhanden, sagt die Stadt. Daher locke der Rhein-Herne-Kanal natürlich gerade bei heißen Temperaturen Menschen an. Die Stadt bittet ausdrücklich: „Abkühlung nur in Freibädern oder an anderen offiziellen und bewachten Badestellen.“
Grundsätzlich: Der Kanal wird nicht so überwacht wie zum Beispiel so mancher See mit Schwimmmöglichkeit. Die Wasserschutzpolizei ist dort aber regelmäßig auf Streife. Nach den Unfällen Mitte Juni hat auch die Polizei Gelsenkirchen angekündigt, vertärkt am Ufer des Rhein-Herne-Kanals zu kontrollieren.
Auch die DLRG ist regelmäßig auf dem Kanal unterwegs. Die Lebensretter müssen oft helfen, wenn es zu Notsituationen kommt. Nach wie vor wichtig sei aber auch die Aufklärungsarbeit, sagt die DLRG. Die Organisation hat inzwischen zudem in 30 verschiedenen Sprachen die allgemeinen Baderegeln herausgeben und verteilt sie an vielen Orten.
Frederik Mulder von der DLRG Essen
Da viele Menschen mit Migrationshintergrund Warnschilder oft nicht lesen können, sei auch die Aufklärung in Flüchtlingsunterkünften eine zentrale Aufgabe, sagt Frederik Mulder von der DLRG Essen. Im Endefekt aber müsse man überall und immer wieder die Menschen informieren: „Das ist mantraartig, wenn die ersten warmen Tage kommen, aufzuklären. Und trotzdem erleben wir immer wieder diese Unglücksfälle.“
Zunächst den Notdienst unter der Nummer 112 rufen, damit sich professionelle Helfer so schnell wie möglich auf den Weg machen können. Im Optimalfall kann man der betroffenen Person einen schwimmenden Gegenstand zuwerfen, an der sich die Person festhalten kann. Zum Ertrinkenden schwimmen sollte man nur, wenn es die Situation zulässt. Heißt also: Die eigenen Kräfte gut einschätzen genau so wie die Strömung und die Distanz. Im Zweifel am Ufer bleiben und warten auf den Rettungsdienst. Die eigene Sicherheit geht vor!
WDR 22.06.2026 00:43 Min. Verfügbar bis 21.06.2028
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Sendung: WDR.de, Was ihr über das Baden in Kanälen wissen müsst, 21.06.2026, 20:00 Uhr
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