
Das lange Zögern hat sich nicht ausgezahlt: Auch wer in Gelsenkirchen lebt, muss sich auf eine höhere Grundsteuer einstellen. In einer Sondersitzung am Montag, 29. Juni, hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, das bisherige Steuerprivileg für Wohngrundstücke zu kippen – wenn auch mit „großen Bauchschmerzen“, wie die Redner der meisten Fraktionen betonten.
Oberbürgermeisterin Andrea Henze (SPD) sprach schon vor Wochen von einem „notwendigen Übel“ und wiederholte auch am Montag deutlich, dass sie die Steuererhöhung sehr bedauere, die auch zu höheren Mieten führen könnte – gerade in einer Stadt wie Gelsenkirchen.
Wer ein durchschnittliches Einfamilienhaus besitzt, zahlt nach den Modellrechnungen der Stadt künftig rund 184 Euro mehr pro Jahr – statt 450 also 634 Euro. Für eine durchschnittliche Eigentumswohnung klettert die Grundsteuer von etwa 250 auf 352 Euro, ein Plus von 102 Euro jährlich. Im Einzelfall können die Beträge deutlich abweichen.
Vermieter dürfen die Grundsteuer in der Regel auf ihre Mieter umlegen. Für die meisten Haushalte könnte das voraussichtlich einen Aufschlag von etwa fünf bis zehn Euro im Monat bedeuten. Wirksam wird die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar.
Der Anstieg liegt daran, dass Gelsenkirchen den getrennten Hebesatz für Wohn- und Geschäftsgrundstücke aufgibt. Viele Städte hatten diese gesplittete Grundsteuer B im Zuge der Grundsteuerreform eingeführt – auf Empfehlung der Landesregierung. Ohne diesen Kniff wäre die Steuer fürs Wohnen nach der Neubewertung aller Grundstücke im Schnitt erheblich höher ausgefallen. Genau das tritt nun aber doch ein – in Gelsenkirchen und in vielen weiteren NRW-Kommunen.
Hintergrund sind zwei Gerichtsentscheidungen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zweifelte den getrennten Hebesatz am 4. Dezember 2025 als Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit an. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, sorgt aber in den Rathäusern für massive Unsicherheit. Am 10. März fällte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein milderes Urteil, erklärte das Hebesatz-Splitting aber ebenfalls zumindest in Teilen für nichtig.
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Um juristisch nicht angreifbar zu sein, kehrt Gelsenkirchen zu einer einheitlichen Grundsteuer B zurück – sowohl für Wohngrundstücke als auch für unbebaute Flächen und Nichtwohngrundstücke wie Firmengelände.
Die Stadt hätte das Wohnprivileg auch beibehalten können. Doch das hätte den städtischen Haushalt schwer belastet: Rund 19,5 Millionen Euro müsste die Kämmerei nach eigener Rechnung an anderer Stelle einsparen, um Mieter und Eigentümer zu verschonen. In der Folge wäre Gelsenkirchen in die Haushaltssicherung gerutscht, was den Gestaltungsspielraum in Gelsenkirchen noch weiter eingeschränkt hätte.
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