Stadt Gelsenkirchen darf Syrer nach schwerem Angriff auf Polizisten ausweisen – WAZ


Die Stadt Gelsenkirchen darf einen syrischen Staatsangehörigen, der bei einer Auseinandersetzung einen Polizeibeamten so schwer verletzte, dass dieser bleibende gesundheitliche Schäden davontrug, aus der Bundesrepublik Deutschland ausweisen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt entschieden.
Der Syrer hatte bei einem Streit vor einer Diskothek in Greifswald im September 2022 einen Polizisten bedrängt, der versuchte, den Mann auf Abstand zu halten. Dieser nahm daraufhin Anlauf, bückte sich, fasste mit beiden Händen die Beine des Polizisten und zog daran, um ihn zu Fall zu bringen. Der Polizist fiel ungebremst nach hinten und schlug mit dem Hinterkopf auf den Betonboden auf.
Als ein weiterer Polizist den Mann fixierte, schlug dieser um sich. Der zuerst angegriffene Polizist musste aufgrund der sturzbedingten Verletzung mehrfach am Kopf operiert werden und leidet unter bleibenden Schäden. Er ist dienstunfähig, auf einen Rollator angewiesen und durch dieses Ereignis psychisch schwer betroffen.
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Greifswald verurteilte den Syrer am 23. Mai 2023 unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Stadt Gelsenkirchen wies den mittlerweile in Gelsenkirchen wohnhaften Mann mit für sofort vollziehbar erklärter Ordnungsverfügung vom 18. Mai 2026 aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und drohte ihm die Abschiebung nach Syrien an.
Außerdem verbot die Stadt ihm die Einreise und den Aufenthalt nach beziehungsweise in Deutschland für sieben Jahre ab Ausreise bzw. neun Jahre ab dem Tag der Abschiebung. Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat den Eilantrag gegen die Ordnungsverfügung abgelehnt. Von dem Mann gehe eine Wiederholungsgefahr aus. Abgesehen davon sei die Ausweisung „voraussichtlich aus generalpräventiven Gründen rechtmäßig, weil sie geeignet ist, Ausländer in vergleichbaren Situationen von einer Straffälligkeit abzuschrecken“, so das Gericht.
„Der Antragsteller hat einem Repräsentanten des deutschen Rechtsstaates schwersten Schaden zugefügt, der den Geschädigten voraussichtlich sein Leben lang beeinträchtigen wird. Im Rahmen der Abwägung zwischen dem öffentlichen Ausweisungsinteresse und dem Bleibeinteresse des Antragstellers überwiegt nach summarischer Prüfung das Ausweisungsinteresse“, heißt es in der Begründung. Auf die angeführten „unzumutbaren Bedingungen in Syrien“ könne sich der Mann gegenwärtig nicht berufen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Im Dezember 2025 war es ebenfalls die Stadt Gelsenkirchen, die als erste in Deutschland seit 2011 einen syrischen Staatsbürger in seine Heimat ausgewiesen hatte. Nach Informationen der WAZ lebte der 36-jährige Mann in Gelsenkirchen, nachdem er zuvor in der JVA Essen eine Haftstrafe wegen besonders schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung verbüßt hatte.
Nach Recherchen dieser Redaktion war der Mann 2015 im Zuge des großen Flüchtlingsstroms nach Deutschland gelangt. 2020 leiteten die Behörden ein Widerrufsverfahren gegen den zuvor erteilten Schutzstatus des Syrers ein. Solche Widerrufsverfahren sind nicht ungewöhnlich und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge turnusmäßig durchgeführt. Im Falle des Syrers dauerte es drei Jahre. In dieser Zeit ist der Mann zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. 
In der Folge lehnte das Gelsenkirchener Ausländeramt die weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Syrers ab, was mit der Aufforderung zur Ausreise aus Deutschland einhergeht. Da der Syrer dem nicht nachkam, wurde er im Dezember 2025 in einem deutschlandweit erstmaligen Verfahren in sein Heimatland zurückgeführt.
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