Gelsenkirchen darf Syrer ausweisen: Er zerstörte das Leben eines Polizisten – DerWesten


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Ein Syrer verletzte einen Polizisten so schwer, dass dieser dauerhaft dienstunfähig ist. Nun muss er Gelsenkirchen verlassen.
Nach einer folgenschweren Auseinandersetzung muss ein Mann aus Syrien Deutschland voraussichtlich verlassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte am Montag im Eilverfahren eine entsprechende Anordnung der Stadt.
Für die Richter wiegt das öffentliche Interesse an einer Ausweisung schwerer als der Wunsch des Mannes auf einen weiteren Verbleib im Land. Hintergrund der juristischen Entscheidung ist eine brutale Attacke auf einen Polizeibeamten, die das Leben des Opfers für immer veränderte.
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Im Jahr 2022 eskalierte vor einer Diskothek im mecklenburg-vorpommerschen Greifswald eine Situation. Der Syrer brachte dabei einen Polizisten zu Fall, woraufhin der Beamte mit dem Hinterkopf hart auf den Betonboden prallte.
Mehrere Operationen waren in der Folge notwendig, um den Verletzten zu behandeln. Laut Gerichtsangaben bleibt der Polizist jedoch dauerhaft dienstunfähig und benötigt für seine Fortbewegung mittlerweile einen Rollator. Wegen dieser Tat kassierte der Angreifer bereits eine Haftstrafe von drei Jahren.

Bereits im Mai zog die Stadt Gelsenkirchen, der aktuelle Wohnort des Verurteilten, erste Konsequenzen und wies ihn aus. Gleichzeitig sprachen die Behörden ein weitreichendes Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik aus.
Verlässt der Mann das Land freiwillig, darf er sieben Jahre lang nicht zurückkehren. Kommt es hingegen zu einer Abschiebung, verlängert sich diese Sperrfrist auf neun Jahre. Das Verwaltungsgericht stufte dieses Vorgehen der Kommune nun als voraussichtlich rechtmäßig ein.
Neben der Gefahr, dass der Täter erneut straffällig werden könnte, führten die Richter einen weiteren Grund für ihre Entscheidung an. Die Maßnahme diene auch dazu, andere Ausländer von ähnlichen Taten abzuschrecken.
Auf unzumutbare Zustände in seinem Heimatland Syrien kann sich der Kläger laut dem Gericht aktuell nicht berufen. Noch ist der Beschluss allerdings nicht rechtskräftig. Der Mann hat die Möglichkeit, beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
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