
Zwei Männer haben am Samstag (8. Aug.) unabhängig voneinander versucht, sich am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einer Kontrolle durch die Bundespolizei zu entziehen. Beide Fluchtversuche scheiterten – in einem Fall half ein aufmerksamer Reisender. Bei der Überprüfung stellte sich heraus: Beide Männer wurden per Haftbefehl gesucht.
Gegen 0.05 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 37-jährigen Mann aus Warendorf. Während der Kontrolle ergriff der Mann plötzlich die Flucht. Ein Reisender reagierte sofort, hielt den Flüchtigen fest und ermöglichte den Einsatzkräften dessen Festnahme. Dabei leistete der 37-Jährige Widerstand. Die Beamten fesselten ihn und brachten ihn zum Bundespolizeirevier. Ein Abgleich seiner Fingerabdrücke brachte schließlich den Grund für den Fluchtversuch ans Licht: Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen gefährlicher Körperverletzung vor.
Von einer ursprünglichen Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren muss der Warendorfer noch eine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er direkt in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Um 18.30 Uhr versuchte ein weiterer Mann, sich bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof davonzumachen. Die Bundespolizisten stellten den 36-Jährigen jedoch unmittelbar und nahmen ihn fest. Auch bei ihm brachte die Identitätsfeststellung per Fingerabdruck mehrere Haftbefehle ans Licht. Der wohnungslose Mann wurde gleich von zwei Behörden gesucht. Gegen ihn lagen zwei Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Leverkusen wegen Betrugs vor. Zudem bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln.
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Den darin geforderten Betrag von 630 Euro einschließlich 93 Euro Verfahrenskosten konnte der 36-Jährige nicht bezahlen. Ihm droht deshalb zusätzlich eine 63-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zur Vorführung vor den zuständigen Haftrichter in das zentrale Polizeigewahrsam gebracht.
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