
Es war eine extreme Verfolgungsfahrt, spektakulär wie im Film: Zwei 15-Jährige haben am Dienstagmorgen, 2. Juni, für einen nicht alltäglichen Einsatz der Gelsenkirchener Polizei gesorgt. Dabei versetzten sie nicht nur einigen Passanten einen mächtigen Schrecken, sondern überfuhren auch eine Gans.
Was war passiert? Gegen 7.25 Uhr fiel Polizeibeamten an der Bismarckstraße in Höhe der Kirchstraße ein VW Polo auf – weil die Kennzeichen entstempelt waren und der Fahrer auf die Beamten sehr jung wirkte. Als die Einsatzkräfte den VW kontrollieren wollten, gab der Fahrer Gas und flüchtete mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über mehrere Straßen.
Der Fahrer ignorierte die Anhaltesignale des Streifenwagens und setzte seine Fahrt sogar über eine Rasenfläche fort, auf der Fußgänger unterwegs waren. Mehrere von ihnen mussten ausweichen, um nicht erfasst zu werden. Auch mehrere rote Ampeln brachten den Fahrer nicht zum Stopp, andere Autos mussten abrupt abbremsen, um einen Unfall zu verhindern.
Erneut geriet der Polo während seiner Fahrt auf eine Rasenfläche und auch hier mussten Passanten schnell reagieren und zur Seite springen. Allerdings erwischte das Auto eine Gans und überfuhr sie.
Am Dörmannsweg ließen der 15-jährige Fahrer und sein gleichaltriger Beifahrer den Polo dann stehen und flüchteten zu Fuß weiter. Die Polizeibeamten konnten den Beifahrer schnell fassen, der Fahrer wurde an der Hüller Straße gestellt.
Bei der Durchsuchung der beiden Gelsenkirchener stießen die Beamten auf zwei verbotene Messer, die jeweils sichergestellt wurden. Das Auto wurde ebenfalls sichergestellt und abgeschleppt.
Weil der minderjährige Fahrer zudem angab, Drogen konsumiert zu haben, entnahm ihm eine Ärztin Blutproben auf der Polizeiwache. Gegen ihn wurden Strafverfahren eingeleitet: unter anderem wegen des Verdachts auf Straßenverkehrsgefährdung, ein verbotenes Rennen, Drogenkonsums, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Waffenbesitzes. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er von seinen Erziehungsberechtigten abgeholt.
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Wenn jemand nicht schriftlich informieren will, kann er auch eine Sprachnachricht aufnehmen. Wir verzerren dann die Stimme, damit niemand sie erkennen kann.
Wir schätzen dann ein, wie groß das öffentliche Interesse mutmaßlich ist und wie realistisch ein Rechercheerfolg. Den Whistleblower-Briefkasten finden Sie unter diesem Link
Der Beifahrer entpuppte sich als weitaus renitenter: Als er seinen Erziehungsberechtigten übergeben werden sollte, griff er zunächst eine Polizistin an und spuckte dann ihrem Kollegen ins Gesicht. Auch er wird verdächtigt, Drogen genommen zu haben. Der 15-Jährige konnte dann mit seiner Mutter die Wache verlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs und wegen Waffenbesitzes.
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