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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots)
Am 10. Februar kontrollierten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen syrischen Staatsangehörigen. Im Verlauf der Kontrolle fanden die Beamten ein Messer bei ihm.
Gegen 23:50 Uhr überprüften die Einsatzkräfte den 20-Jährigen. Im Rahmen der Personalienfeststellung befragten sie ihn zu gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Der Syrer gab an, ein Messer bei sich zu tragen. Bei einer anschließenden Durchsuchung entdeckten die Beamten ein Neck-Knife in seiner Hosentasche und beschlagnahmten es.
Dabei handelt es sich um ein Messer, das für das Tragen am Hals konzipiert ist. Es ist in seiner Größe so angepasst, dass es bequem mitgeführt werden kann, ohne viel Platz zu beanspruchen. Die Klinge des „Neck Knife“ ist feststehend.
Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Gelsenkirchener nicht.
Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Mann seinen Weg fortsetzen. Er muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Luca Wilmes
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