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Stand: 28.04.2025, 16:24 Uhr
Eine Lehramtsstudentin ist vor Gericht in Gelsenkirchen gescheitert. Sie wollte, dass ihr trotz Bestechung vier Prüfungen anerkannt werden.
Von Denise Friese
Die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben die Klage einer Studentin am Montag zurückgewiesen. „Weil sie sich die Noten durch Bestechung erschlichen hat, steht ihr die Anerkennung nicht zu„, sagte eine Sprecherin.
Die Universität soll einen Formfehler gemacht haben, sagt die Studentin, aber das spielt für die Kammer keine Rolle. Die Täuschung wiegt schwerer. Die Lehramtsstudentin muss nun vier schriftliche Prüfungen im Fach Wirtschaft nachholen.
Vor ein paar Jahren hatte sich die Klägerin – wie viele andere Studierende der Uni Duisburg–Essen auch – gute Noten im Fach Wirtschaft gekauft. Eine Mitarbeiterin der Verwaltung ließ sich gegen Geld bestechen, das hat sie mittlerweile in einem Prozess vor dem Essener Landgericht gestanden.
Die Uni hatte daraufhin allen Studierenden, die Noten mit Geld erschlichen haben, ihre Prüfungen aberkannt. Vor dem Verwaltungsgericht wollen noch mehr Studierende der Uni Duisburg-Essen trotz Bestechung ihre Noten und sogar Studienabschlüsse einklagen. Neun sind es jetzt noch. Aber es sei immer möglich, dass Klagen noch zurückgenommen werden, heißt es bei Gericht.
Mit dem Urteil am Montag scheint das bei ähnlichen Klagen wahrscheinlich zu sein. Denn das Gericht hat deutlich gemacht, dass gekaufte Noten und Prüfungen auch mit Formfehlern „rechtmäßig“ zurückgenommen wurden.
Unsere Quellen:
Über dieses Thema berichten wir am 28.04.2025 auch im Radio auf WDR2, in der Lokalzeit Rhein/Ruhr.
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