
Gelsenkirchen-Beckhausen. Einsatzkräfte des Zolls sind bei einer Kontrolle in Gelsenkirchen auf illegale Beschäftigung gestoßen. Zöllner verhindern Flucht aus Bäckerei.
In einer Bäckerei im Stadtnorden haben Einsatzkräfte des Zolls am Mittwoch, 26. Februar, einen Schwarzarbeiter auffliegen lassen. Auch dem Arbeitgeber drohen jetzt Konsequenzen wegen illegaler Beschäftigung.
Unter den Mitarbeitenden der Bäckerei im Stadtteil Beckhausen befand sich ein 40-jähriger Iraker, der dort als Aushilfskraft arbeitet. Beim Eintreffen der Beamten versuchte der Mann zu flüchten. Die hinterhereilenden Zöllner konnten ihn aber noch in den Betriebsräumen stellen.
Irakische Staatsbürger benötigen zum Aufenthalt im Bundesgebiet ein gültiges Visum bzw. einen Sichtvermerk, der die Einreise sowie den Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet müssen sie im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels sein.
Der Mann konnte den Beamten weder ein Visum, noch einen entsprechenden nationalen Aufenthaltstitel vorlegen. Zudem war er bereits wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet aufgefallen und zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft ausgeschrieben. Mittlerweile verfügte er auch über mehrere Alias-Personalien.
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Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach der Vernehmung wurde er in den Polizeigewahrsam verbracht. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.
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Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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