Gold, Ersparnisse, Erbstücke – Der Schließfach-Coup trifft Menschen aus allen Schichten – RP Online


Gelsenkirchen · Nach dem Millionen-Einbruch in einer Gelsenkirchener Sparkasse zeigt sich nun, wen der Coup getroffen hat: Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen, die ihre Wertsachen über Jahre in den Schließfächern verwahrten. Ein Strafverteidiger sieht gute Chancen für Klagen gegen die Bank.
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Die Täter haben fast alle 3250 Kunden-Schließfächer der Sparkassen-Filiale im Stadtteil Buer aufgebrochen.
Nach dem spektakulären Einbruch mit Millionen-Beute in einer Gelsenkirchener Sparkasse schwanken die betroffenen Bankkunden zwischen Wut und Verzweiflung. „Manche hatten als Altersvorsorge über Jahrzehnte etwa eine Summe von 100.000 Euro angespart, die nun weg ist, andere hatten Gold in den Schließfächern oder Erbstücke – auch viele Dinge mit ideellem Wert sind nun verloren“, sagt der Strafverteidiger Burkhard Benecken, der gemeinsam mit seinen Kanzleikollegen zahlreiche Geschädigte vertritt. Vier von elf Anwälten der Kanzlei in Marl „nehmen auch jetzt noch rund um die Uhr Mandate zu dem Fall an“, wie Benecken sagt.
Die Einbrecher waren zwischen Weihnachten und Silvester über ein angrenzendes Parkhaus in die Sparkassen-Filiale im Stadtteil Buer eingedrungen. Mit einem Spezialgerät bohrten sie sich durch eine Stahlbetonwand in den Tresorraum. Dort brachen sie fast alle 3250 Schließfächer auf und entkamen mit Bargeld, Gold und Schmuck. Von den Tätern fehlt nach wie vor jede Spur. Der Schaden könnte laut Ermittlern im dreistelligen Millionenbereich liegen. Benecken ist überzeugt: „Es ist ein Schaden, der weit über 300 Millionen Euro liegt.“
Strafverteidiger Burkhard Benecken wirft der Bank eine mögliche Verletzung der Aufklärungspflicht vor.
Doch wer sind die Menschen, die die Schließfächer als scheinbar sicheren Ort nutzten? „Wir vertreten deutsche Rentner, türkischstämmige Menschen, aber auch junge Paare Anfang 20 oder Mediziner – es ist die ganze Bandbreite“, sagt Benecken. Viele Familien hätten gleich mehrere Schließfächer gehabt. „Es war für sie einfach der sicherste Ort der Aufbewahrung – das geht in manchen Fällen über Generationen“, sagt der 50-Jährige. „Überwiegend war Gold dort eingeschlossen. Das wurde in einigen Fällen in der Filiale gekauft und dann direkt unten im Schließfach eingelagert.“
In zwei Fächern einer Akademikerfamilie sei Gold im Wert von je zwei Millionen Euro verschlossen gewesen. Andere hätten Geld für die Aussteuer des Kindes, Hochzeitsgeschenke, viel Schmuck, aber auch Bargeld darin verwahrt. „Alles, was man wegen des hohen Wertes nicht zu Hause haben wollte“, sagt Benecken. Eine Mandantin habe rund 80.000 Euro aus einer Abfindung im Schließfach gelagert. „Für viele war das ein besseres Gefühl, als das Geld etwa auf ein Konto einzuzahlen.“ In der Türkei etwa sei es üblich, Wertgegenstände in Bankschließfächern zu verwahren.
Benecken sieht gute Chancen auf Erfolg einer Zivilklage gegen die Sparkasse – allerdings müssen die Opfer des Millionen-Coups nachweisen, was sie in den Schließfächern hatten. „Viele haben zum Glück Fotos, Zertifikate, Kaufbelege oder Inventarlisten“, sagt Benecken. Auch Zeugen, die eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen, können als Beweis dienen. Schwieriger wird es bei Bargeld. Es muss plausibel begründet werden, woher hohe Summen stammen, die angeblich im Schließfach waren. „Man muss nachweisen, dass es legal erlangt wurde“, sagt Benecken. „Wenn etwa ein Bürgergeldempfänger Tausende Euro im Bankfach hatte, wird es natürlich Zweifel geben.“ Banken müssen nach dem Geldwäschegesetz Verdachtsmomente den zuständigen Behörden melden. Allerdings wissen sie bei Schließfächern nicht, wie viel Bargeld überhaupt darin verwahrt wurde.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen müssten laut Benecken nun zeigen, ob die Sparkasse ihre Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht verletzt habe. Alle Schließfächer sind laut Sparkasse pauschal bis zu einer Summe von jeweils 10.300 Euro versichert. „Das haben viele unserer Mandanten aber erst aus der Presse erfahren“, sagt Benecken. „Die Summe steht zwar in den Verträgen, aber die Klausel muss auch wirksam sein.“ Beneckens Auffassung nach reicht das aber nicht, um eine Haftung zu begrenzen. „Das ist wie vor einer Operation, da kann der Arzt mir auch nicht 40 Seiten vorlegen und sagen: Unterschreiben Sie mal“, sagt er. „Zu den zentralen Punkten muss man schon auch mündliche Ausführungen machen.“
Aufklärungspflicht der Sparkasse sei gewesen, den Kunden zu sagen, dass sie höhere Einlagerungswerte als 10.300 Euro zusätzlich hätten versichern müssen. „Das hätten alle gemacht“, sagt Benecken. Die Sparkasse müsse ihrerseits nachweisen, dass die Schließfächer ausreichend gesichert waren. „Daran gibt es nach dem ganzen Tatablauf große Zweifel“, sagt Benecken. Unbegreiflich sei allein schon, dass kein Alarm ausgelöst worden sei. „Welche Alarmsysteme waren eingesetzt? War die Technik auf dem neuesten Stand? Gab es einen Wachdienst, wie ihn die Bank schon 2023 angekündigt hatte?“
All diese Fragen müssten die Ermittlungen nun klären. Sollte die Bank ihre Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht verletzt haben, spiele die Haftungsgrenze in den Verträgen keine Rolle mehr, wie Benecken sagt. „Dann muss die Bank für den Schaden haften.“ Doch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft könne sich ziehen. Benecken ist davon überzeugt: „Das wird uns mindestens die kommenden zwei Jahre beschäftigen.“ Vor allem bei seinen älteren Mandanten ist die Sorge groß, das Ersparte nicht zeitnah ersetzt zu bekommen.
Hinweise zu der Tat nimmt die Polizei Gelsenkirchen nach wie vor unter der Telefonnummer 0209 365 8112 entgegen.

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