
Die Richter am Bahnhofsvorplatz entscheiden heute in einem Prozess, der landesweite Bedeutung hat – und bei dem es um viel Geld geht.
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.12.2025 07:23
Vier Gewerbebetriebe aus dem Ruhrgebiet, darunter einer aus Gelsenkirchen, klagen gegen ihre Steuerbescheide. Sie fühlen sich benachteiligt, weil die Grundsteuersätze für Wohneigentum zuletzt deutlich gesenkt wurden. Das haben die Städte gemacht, um das Wohnen bezahlbar zu halten. Vorher hatte das Land NRW die Regelung so geändert, dass die Städte bei den Steuersätzen zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken unterscheiden dürfen.
Die Gewerbebetreiber müssen weiterhin eine deutlich höhere Grundsteuer zahlen – und finden das ungerecht. In Gelsenkirchen zum Beispiel ist der Steuersatz fast doppelt so hoch wie der für Wohneigentum.
Sollten die Richter am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht den vier Klägern Recht geben, dürften weitere Gewerbebetriebe nachziehen. Allein in Gelsenkirchen liegen schon jetzt rund 120 ähnliche Klagen. Am Ende könnten den Städten auch Steuereinnahmen wegbrechen, wenn sie den Grundsteuersatz anpassen müssen.
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