
In der Diskussion um die Fusion der Arbeitsgerichte Gelsenkirchen und Herne gibt es einen neuen Vorstoß: Hernes Stadtspitze spricht sich dafür aus, die beiden Gerichte in Herne und nicht, wie vom NRW-Justizministerium vorgeschlagen, in Gelsenkirchen zusammenzulegen.
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Das NRW-Justizministerium hat im Oktober die Pläne für die Auflösung mehrerer Standorte von Arbeitsgerichten bis 2027 bekannt gegeben. Betroffen ist demnach auch Herne: Das Arbeitsgericht an der Schillerstraße in Herne-Mitte soll schließen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Gerichte Gelsenkirchen und Herne zusammengelegt werden – mit Sitz und Rechtsantragsstelle in Gelsenkirchen. Hernes Oberbürgermeister Frank Dudda hatte das Aus für den Standort Herne zuletzt kritisiert. Nun kommt er mit einem „vermittelnden Vorschlag“, wie es in einer Stellungnahme der Stadt heißt.
Grundsätzlich, so Dudda, gebe es „gute Argumente“ für die Zusammenlegung der beiden Arbeitsgerichte. „Allerdings sollte der Sitz des Gerichts dann künftig Herne und nicht Gelsenkirchen sein“, fügt der 62-Jährige an. Dafür gebe es „überzeugende sachliche Argumente“: Zum einen sei der Gerichtsbezirk des Herner Arbeitsgerichts deutlich größer als der Gelsenkirchener. Dies, so ergänzt Hernes Stadtdirektor und Rechtsdezernent Frank Burbulla, finde zweitens auch in der Größe der Gerichte Ausdruck: „In Herne sind fünf Richterinnen und Richter tätig, in Gelsenkirchen lediglich drei bis vier.“
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Viel entscheidender sei jedoch die Tatsache, dass der Justizstandort Gelsenkirchen als Gerichtsstand der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade im Vergleich zu Herne bereits breit aufgestellt sei – und angesichts dessen heute schon teilweise an räumliche Kapazitätsgrenzen stoße. „Im Gegensatz dazu verfügt der Justizstandort Herne über räumliche Kapazitätsreserven, die eine Aufnahme des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts ermöglichen würde“, so Stadtdirektor Burbulla.
Kurzum: „Die baulichen Gegebenheiten an beiden Justizstandorten sprechen eindeutig für eine Ansiedlung des fusionierten Arbeitsgerichts in Herne“, so OB Dudda. Dort seien ausreichend Räumlichkeiten vorhanden, ohne dass es größere Neuinvestitionen bräuchte – zumal der Herner Justizstandort nach Einschätzung von Kennern der Materie auch über eine bessere technische Ausstattung verfüge, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.
Im Gegensatz dazu zöge eine Ansiedlung des fusionierten Gerichts in Gelsenkirchen mutmaßlich nicht unerhebliche Bauinvestitionen nach sich. „Wenn eine Maßnahme, die auch der Effizienzsteigerung im Justizwesen dienen soll, so umgesetzt würde, dass zunächst relevante Zusatzkosten entstehen, die aufgrund des Vorhandenseins einer überzeugenden Alternativlösung sogar vermeidbar wären, widerspricht das letztlich auch klar der politischen Zielsetzung, die hinter der geplanten Zusammenlegung der beiden Arbeitsgerichtsbezirke steht“, so Hernes Stadtdirektor Burbulla abschließend.
Die baulichen Gegebenheiten an beiden Justizstandorten sprechen eindeutig für eine Ansiedlung des fusionierten Arbeitsgerichts in Herne
Aufgrund dieser „Faktenlage“ erwarte die Stadt Herne nun, dass das NRW-Justizministerium jetzt keine kurzfristigen Fakten schafft, „sondern seine bisherigen Überlegungen revidiert und stattdessen ernsthaft die Ansiedlung des fusionierten Arbeitsgerichts in Herne in Erwägung zieht“.
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