Millionen-Coup in Gelsenkirchen: Erste Klagen gegen Sparkasse – Bank will Servicestelle einrichten – RP Online


Gelsenkirchen · Rund einen Monat nach dem spektakulären Einbruch im Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen haben drei Geschädigte Klage eingereicht – sie sollen als Musterverfahren dienen, so die Anwaltskanzlei, die 600 Betroffene vertritt. Wie die Sparkasse darauf reagiert.
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Der Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann hat nach dem Gelsenkirchener Sparkassen-Einbruch nach eigenen Angaben erste Klagen gegen die Bank eingereicht.
Nach dem Millionen-Coup in einer Gelsenkirchener Sparkasse an den Weihnachtstagen gehen erste Geschädigte nun den juristischen Weg. Wie die Dattelner Kanzlei Kuhlmann am Mittwoch mitteilte, haben drei Betroffene Klage am Landgericht Essen eingereicht. Stellvertretend für 600 Personen, die die Kanzlei vertritt, sollen diese als Musterverfahren dienen. „Unser Ziel ist es, eine Klagewelle zu vermeiden“, erklärte Anwalt Daniel Kuhlmann. „Sollten sie rechtskräftig positiv entschieden werden, könnte dieses Ergebnis für alle von uns vertretenen Mandanten feststehen.“ Kern der Vorwürfe sind die nach Ansicht des Anwalts mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen in der Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen. Versäumnisse würden die Bank haftbar machen.
Um seine Argumentation zu untermauern, hat die Kanzlei bereits einen renommierten Sachverständiger für Sicherungssysteme in Banken beauftragt, der zu dem Schluss komme, dass der Einbruch mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ hätte verhindert werden können, wenn die Bank Schutzvorkehrungen auf dem Stand der Technik gehabt hätte, sagte Kuhlmann. Stand der Technik seien laut dem Sachverständigen etwa Bewegungsmelder für den Tresorraum und ein sogenannter Wandschutz. Letzteres sei eine netzartige Innenauskleidung des Tresorraums, die beim Durchbohren sofort Alarm schlage. Alternativ oder zusätzlich seien auch stündliche Patrouillengänge rund um den Tresorraum möglich, so Kuhlmann.
Die Sparkasse hat diese Kritik stets zurückgewiesen. Die Filiale mit dem Schließfachraum sei „nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert“, hatte sie betont. Die Bank kündigte an diesem Mittwoch an, eine zentrale Anlaufstelle für betroffene Schließfachkunden einzurichten: „Ab dem 2. Februar steht hierfür eine eigens eingerichtete Servicestelle für betroffene Schließfachkundinnen und -kunden in der ehemaligen Sparkassen-Geschäftsstelle am Bahnhofsvorplatz 3 werktags von 8 bis 19
Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung“, hieß es. „Termine können telefonisch unter den bekannten Hotline-Nummern (0209/161 1110 bis 1119) oder per E-Mail (sfbuer@sparkasse-ge.de) vereinbart werden.
Ziel sei es, die Unterstützung zu bündeln. „Unser Anspruch ist es, unsere Kundinnen und Kunden in dieser Phase zu begleiten, transparent zu informieren und den Ablauf so unkompliziert wie möglich zu gestalten“, erklärt Michael Klotz, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Gelsenkirchen. Man bitte darum, die Inhalte aus den Schließfächern so genau wie möglich zu dokumentieren, etwa durch Fotos, Seriennummern oder kurze Beschreibungen. Zu den anstehenden Klagen und der Forderung nach Vergleichsverhandlungen, die die Kanzlei Kuhlmann anstrebt, wollte sich die Sparkasse zunächst nicht äußern.
Bei dem Einbruch Ende Dezember hatten die Täter mehrere Sicherheitssysteme überwunden und sich direkt in den Tresorraum der Sparkassen-Filiale gebohrt. Dort räumten sie rund 3.100 Kundenschließfächer aus. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher liegen. Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren. Die Polizei geht etwa 600 Hinweisen nach, es gibt aber aktuell keine heiße Spur, wie ein Polizeisprecher sagte.
Über die Sparkasse ist der Inhalt jedes Schließfachs nur bis zu einem Wert von 10.300 Euro versichert, falls die Kunden nicht privat zusätzliche Versicherungen abgeschlossen haben. Tatsächlich enthielten die Schließfächer in den drei Klagefällen nach Angaben des Anwalts deutlich höhere Werte: Im Fall eines Klägers gehe es um fast 400.000 Euro, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person seien.
Die beiden anderen Kläger hätten im zweiten Fall Bargeld, eine Rolex-Uhr und Schmuck im Wert von insgesamt rund 120.000 Euro, im dritten Fall Gold für knapp 50.000 Euro angegeben. Alle drei Fälle seien bestens belegt mit Quittungen und teils mit Augenzeugen für die Einlagerung.
Die Einbrecher hatten sich bei der Tat lange Zeit – mindestens mehrere Stunden – in der Bank aufgehalten, ohne Alarm auszulösen. Wie den Einbrechern dies gelang, ohne den Einbruchsalarm der Bank auszulösen, gilt als zentrale Frage bei den Ermittlungen.
Der Anwalt steht nach eigenen Angaben in Kontakt mit etwa 600 Geschädigten des Sparkassen-Einbruchs, die sich möglicherweise von ihm vertreten lassen wollten. Sein Ziel sei keine Klagewelle, sondern ein sinnvoller Vergleich oder möglicherweise auch ein gerichtliches Mediationsverfahren, versicherte der Anwalt in einer Mitteilung. Die Mandanten wollten möglichst zügig entschädigt werden.

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