
Gelsenkirchen. Fahnder des Hauptzollamtes haben in Gelsenkirchen Betriebe kontrolliert. Dabei haben die Zöllner eine ganze Reihe von Verstößen festgestellt.
Mit rund 100 Zöllnerinnen und Zöllnern hat sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund am Donnerstag, 13. März, an der bundesweiten Mindestlohnprüfung beteiligt – und insbesondere in Gelsenkirchen eine ganze Reihe von Verstößen festgestellt.
Nach den ersten Auswertungen lagen nach Angaben von Zoll-Sprecherin Andrea Münch „in insgesamt 52 Fällen“ Hinweise auf eine Unterschreitung des Mindestlohns vor, der gesetzlich seit 1. Januar 12,82 Euro brutto pro Stunde beträgt. Die 100 Einsatzkräfte haben vier Städten – neben Gelsenkirchen waren das noch Dortmund, Hagen und Siegen – insgesamt 206 Mitarbeitende und 26 Unternehmen überprüft. Im Fokus des Zolls standen laut Münch „Gaststätten und Hotels, das Baugewerbe sowie Speditionen“.
Mehr als die Hälfte aller Personen sind bei der bundesweiten Kontrolle in Gelsenkirchen unter die Lupe genommen worden, exakt waren es hier 111 Beschäftigte. In 43 Fällen ergab sich in der Emscherstadt für die Zöllnerinnen und Zöllner der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
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Dreimal steht die Frage im Raum, ob der Arbeitgeber den oder die Beschäftigten bei der Sozialversicherung angemeldet und entsprechende Beiträge gezahlt hat. In einem Fall erhärtete sich der Verdacht, dass ein Unternehmen einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis für sich arbeiten lässt.
Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit können qua Gesetz mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden.
Dieser Text ist erstmalig am 17. März dieses Jahres veröffentlicht worden.
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