
Nach einem Tresorraub der Sparkassen Gelsenkirchen bereitet ein Anwalt Klagen gegen. Der Vorwurf: Sicherheitsmängel. Der Schaden liegt womöglich über 100 Millionen Euro.
Am Dortmunder Hauptbahnhof tauchen zwei Nummernschilder auf. Ein Zeuge findet sie am Sonntagmittag, Tage nach einem der spektakulärsten Einbrüche der deutschen Kriminalgeschichte. Während die Polizei mit 230 Ermittlern nach den Tätern fahndet, formiert sich bereits die nächste Front: Anwälte bereiten eine beispiellose Klagewelle gegen die Sparkasse Gelsenkirchen vor.
„Der Bank droht eine Klagewelle ungeahnten Ausmaßes“, sagt der Dattelner Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann. Er hat nach eigenen Angaben bereits Vollmachten von etwa 150 Geschädigten vorliegen, weitere 150 Interessenten hätten sich bei ihm gemeldet. Kuhlmann will bereits kommende Woche beim Landgericht Essen die ersten Klagen einreichen. „Ich halte es nicht für abwegig, dass am Ende etwa 1.000 Kläger gegen die Bank zusammenkommen“, so der Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Der strategische Zeitpunkt ist bewusst gewählt. Kuhlmann wolle sicherstellen, dass nicht ein anderer Anwalt vorpresche – denn das erste Verfahren sei besonders wichtig. Werde die erste Klage abgewiesen, würden sich die Gerichte daran orientieren, erklärt er. Der Anwalt bereitet derzeit vier bis fünf Einzelklagen vor, bei denen es sich nach seiner Aussage um Fälle mit klarer Beweislage handelt.
Ein Beispiel: Ein Mandant, Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, kann belegen, dass eine Rolex-Uhr, Goldmünzen und Bargeld im Tresorfach gelegen hätten. Das könne er auch belegen, heißt es beim „WDR“. Betroffenen rät die Kanzlei, Belege für die Gegenstände zu sichern – Fotos, Rechnungen, Kaufbelege.
Den Kern der Vorwürfe fasst Kuhlmann so zusammen: „Nach unseren Informationen gab es im Tresorraum nicht einmal einen Einbruchsbewegungs- oder Erschütterungsmelder und auch auf den Feueralarm aus dem Tresorraum wurde nicht reagiert.“ Die Täter hätten sich möglicherweise 48 Stunden ungestört in der Bank aufhalten können.
Gutachter müssen nun klären, ob die Sparkasse niedrigere Sicherheitsmaßnahmen als andere Geldinstitute genutzt habe und ob von Fachverbänden festgelegte Branchenstandards eingehalten wurden.
Deutlicher wird Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg, der bereits infolge von Schließfacheinbrüchen bei anderen Geldhäusern zahlreiche Mandanten vertritt. „Die Sparkasse ist diejenige, die durch grob schuldhaftes Verhalten einen Einbruch in dieser Größenordnung zugelassen hat“, sagt Hennemann. Es sei grotesk, wenn sich die Sparkasse nun selbst als Opfer sehe. „Angesichts der Dimension des Einbruchs deutet vieles darauf hin, dass die Sparkasse ihre Sorgfalts- und Obhutspflichten in hohem Maße verletzt hat.“
Bei Hennemanns Kanzlei hätten sich an einigen Tagen nach Bekanntwerden des Einbruchs mehrere Dutzend Betroffene gemeldet. Sie würden Summen zwischen 80.000 Euro und 700.000 Euro geltend machen. „Einige haben mich auch schon mandatiert. Anderen geht es darum, sich erst einmal mehr zu informieren.“
Trotz der scharfen Kritik mahnt Hennemann jedoch zur Besonnenheit. Es gebe bisher nur Informationsfragmente und noch kein belastbares Ermittlungsergebnis. „Aus diesem Grund wäre eine gegenwärtige, übereilte Klageerhebung auch unter Kostengesichtspunkten kontraproduktiv“, erklärt der erfahrene Anwalt.
Sie haben Post!
Wir haben Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail geschickt. Mit einem Klick auf den darin enthaltenen Button aktivieren Sie Ihr Abonnement.
Tipp: Nichts bekommen? Schauen Sie auch in ihrem Spam-Ordner nach.
Zudem müssten Mandanten mit Rechtsschutzversicherung davon ausgehen, dass die jeweiligen Versicherer auf absehbare Zeit keine Zustimmung für eine Klageerhebung erteilen würden. „Es ist daher fast schon zwingend, zunächst außergerichtlich gegenüber der Sparkasse Gelsenkirchen vorzugehen – auch aus Kostengründen.“
Nach Hennemanns Einschätzung seien viele Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund betroffen, beispielsweise mit Wurzeln in der Türkei. „Nach meiner Erfahrung sind Gold und Bargeld für viele von ihnen ein wesentlicher Teil des Vermögensaufbaus, auch weil es üblich ist, Geld und Gold zu Hochzeiten zu schenken.“
Das zentrale Problem für die Geschädigten: Die Schließfächer sind laut Vertrag standardmäßig nur mit 10.300 Euro versichert. Wer mehr verwahrt hatte, muss nachweisen, dass die Sparkasse ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat, um darüber hinaus Ansprüche geltend machen zu können.
Die Dimension des Falls macht dies brisant: Während erste Schätzungen von einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag ausgingen, halten Ermittler inzwischen auch einen Schaden im dreistelligen Millionenbereich für realistisch. Möglicherweise liegt die Beute bei über 100 Millionen Euro. Ende Dezember hatten unbekannte Täter fast alle 3.250 Kundenschließfächer der Filiale im Stadtteil Buer aufgebrochen.
Sparkassenchef Michael Klotz weist die Kritik an der Sicherheitstechnik zurück. „Die Filiale mit dem Schließfachraum war nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert“, erklärte er im „Handelsblatt“.
Wie die Gerichte entscheiden werden, ist offen. Fest steht: Nach einem der größten Einbrüche der deutschen Kriminalgeschichte steht nicht nur die Fahndung nach den Tätern bevor – sondern auch eine juristische Auseinandersetzung, die zum Präzedenzfall für die Haftung von Banken bei Schließfacheinbrüchen werden könnte.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) kündigte derweil bei einer Sondersitzung des Innenausschusses im Düsseldorfer Landtag an, auch die Alarmanlage zu überprüfen. Es werde geprüft, ob sie ausgeschaltet oder defekt war – oder ob die Täter sie außer Betrieb gesetzt haben könnten. „Da stellt sich eine Reihe von Fragen.“
Antworten