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Polizei Dortmund
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0797
Das Messertrageverbot gegen einen 22-jährigen Dortmunder hat im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Bestand.
Die Polizei Dortmund hatte dem Mann im Mai 2025 für drei Jahre das Mitführen von Messern aller Art, gefährlichen Werkzeugen, gefährlichen Sportgeräten sowie Tierabwehrsprays im öffentlichen Raum untersagt.
Das Trageverbot ist zunächst auf drei Jahre befristet. Bei Feststellung einer Person mit diesem Verbot, die ein Messer oder einen ähnlichen Gegenstand führt, wird ein Zwangsgeld von 250 Euro verhängt. Bei erneutem Verstoß erhöht sich das Zwangsgeld auf 500 Euro; bei weiterer Zuwiderhandlung droht Erzwingungshaft. Stand August 2025 gelten im Zuständigkeitsbereich der Polizei Dortmund 198 Messertrageverbote. Seit Einführung dieser Verbote wurden durch Einsatzkräfte 47 Verstöße gegen die Verfügung festgestellt. Im Rahmen der Kontrollen wurden außerdem 173 Personen angetroffen, gegen die zwar eine Verbotsverfügung ausgesprochen worden war, die zum Kontrollzeitpunkt jedoch kein Messer oder einen anderen gefährlichen Gegenstand bei sich führten. Im ersten Halbjahr 2025 ist die Zahl der Straftaten mit Messern oder ähnlichen Gegenständen zurückgegangen.
Mit der Entscheidung vom 15. September 2025 sieht die Polizei Dortmund ihr Konzept zur Bekämpfung der Messerkriminalität bestätigt. Individuelle Messertrageverbote sind ein zentraler Baustein unseres ganzheitlichen Sicherheitskonzepts zur Bekämpfung von Gewalt im öffentlichen Raum.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Theresa Stritzke
Telefon: 0231/132-1026
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
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