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Polizei Gelsenkirchen
Gelsenkirchen (ots)
Nach einer Verfolgungsfahrt in der Altstadt am Dienstag, 1. April 2025, hat die Polizei ein Strafverfahren gegen einen 17-Jährigen eingeleitet. Wegen eines Gurtverstoßes des Beifahrers wollten Polizeibeamte gegen 10.55 Uhr einen Nissan an der Wildenbruchstraße anhalten und kontrollieren. Der Fahrer des Autos trat jedoch aufs Gaspedal und flüchtete mitsamt seinen Beifahrern über innerstädtische Straßen, auch über eine rote Ampel. Die Einsatzkräfte verfolgten das Auto bis zum Busbahnhof im Stadtsüden an der Hiberniastraße, wo drei Personen den Wagen fluchtartig zu Fuß verließen. Ein 16-jähriger Beifahrer aus Gelsenkirchen konnte noch im näheren Umfeld in einem Hinterhof gestellt werden, eine weitere Person, ein ebenfalls 16-jähriger Gelsenkirchener, flüchtete, konnte aber später über Zeugenaussagen identifiziert werden. Der 17-jährige Fahrer aus Gelsenkirchen flüchtete zunächst zu Fuß in ein Hotel an der Husemannstraße. Dort wurde er jedoch ebenfalls von Polizisten aufgegriffen und, wie der andere 16-Jährige, zur Identitätsfeststellung zur Polizeiwache gebracht. Unterstützt wurden die Gelsenkirchener Beamten dabei von Kollegen der Bundespolizei, die im Umfeld des Busbahnhofs auf Streifenfahrt unterwegs waren und den Flüchtenden verfolgten. Ein freiwilliger Drogenvortest bei dem 17-Jährigen fiel negativ aus, ihm wurde das Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt. Sowohl der 17-Jährige als auch der aufgegriffene 16-Jährige wurden anschließend ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass die angebrachten Kennzeichen an dem Fahrzeug am Vortag, 31. März 2025, gestohlen worden waren. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher und leiteten ein Strafverfahren unter anderem wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Diebstahls an Kraftfahrzeugen ein. Die Ermittlungen dauern an.
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