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Rote Fahne Magazin
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen entschied am 26. Juni, dass der Verfassungsschutz NRW sich gegenüber Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD, und Monika Gärtner-Engel, Internationalismusverantwortliche der MLPD, rechtswidrig verhalten hat.
Rote Fahne News veröffentlichte die Pressemitteilung der MLPD vom gleichen Tag: Wichtiger Erfolg gegen Inlandsgeheimdienst
Heute titelt die Zeitung der Arbeit Österreichs (ZdA):
„MLPD gewinnt Gerichtsverfahren gegen Inlandsgeheimdienst“ und schreibt: „Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) erreichte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen bemerkenswerten Sieg gegen Willkür, Desinformation und eventuelle Repression durch die antikommunistischen Staatsbehörden.“. Im Folgenden dokumentiert die ZdA die Pressemitteilung der MLPD.
Im Portal „Recht und Politik“ wird ausführlich berichtet: „NRW-Verfassungsschutz muss Auskunftsverfahren zu MLPD-Vertreterinnen wiederholen
Im gleichen Portal heißt es zur abgewiesenen Klage von MLPD-Pressesprecher Peter Weispfenning: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz einer betroffenen Person keine Auskunft über die Herkunft gespeicherter Daten und keine Einblicke in operative Vorgänge geben muss. Im konkreten Fall hatte ein Repräsentant der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands geklagt, nachdem ihm Teile seiner Auskunftsanfrage verweigert worden waren. Das Gericht sah die Auskunftserteilung durch den Verfassungsschutz als vollständig und die Geheimhaltung im Interesse des Staatswohls als gerechtfertigt an.“
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37 Jahre Vorsitzender der MLPD
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