Am 19. April 2026 wird in Gelsenkirchen ein Ratsbürgerentscheid über die Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele durchgeführt.
Deutschland möchte sich um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele in einem der Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewerben. Mit welcher Region Deutschland dabei ins Rennen geht, steht noch nicht fest. 17 Städte aus Nordrhein-Westfalen wollen sich dafür gemeinsam als Region Rhein-Ruhr bewerben.
Gelsenkirchen ist eine dieser 17 Städte. In der VELTINS-Arena sollen die Schwimmwettkämpfe stattfinden.
Die Entscheidung über eine Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der gemeinsamen Bewerbung wird durch den Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 getroffen.
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Ab dem 9. März 2026 werden weitere Informationen zum Ratsbürgerentscheid und die Stimmempfehlungen der Oberbürgermeisterin und der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen online und als Broschüre veröffentlicht. Die Broschüre liegt für Sie ab diesem Zeitpunkt in den BÜRGERcentern bereit.
Alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis spätestens Ende März automatisch die Abstimmungsunterlagen per Post. Diese enthalten den Stimmschein, den Stimmbriefumschlag, den Stimmzettel und den Stimmzettelumschlag.
Die Unterlagen müssen ausgefüllt und entweder per Post oder über die Stimmscheinstelle bis spätestens 19. April 2026, 16 Uhr bei der Stadt eingehen. Bitte planen Sie mehrere Tage für den Postversand ein, wenn Sie sich für den Postweg entscheiden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stimmscheinstelle im Atrium des Hans-Sachs-Hauses stehen Ihnen ab dem 23. März 2026 bei Fragen zum Ablauf der Abstimmung und auch zur Entgegennahme der Stimmbriefe zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
23. März bis 17. April
Adresse:
Hans-Sachs-Haus (Atrium)
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Sofern Sie bis zum 30. März 2026 Ihre Abstimmungsunterlagen noch nicht erhalten haben, können Sie in der Stimmscheinstelle Abstimmungsunterlagen erhalten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie dort auch Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis nehmen.
Bitte denken Sie daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen!
Öffnungszeiten:
bis 17. April
Adresse:
Hans-Sachs-Haus (Atrium)
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis 16 Uhr bei der Stadt Gelsenkirchen eingegangen sein. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
Im Anschluss werden die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse online veröffentlicht.
Abstimmungsberechtigt, sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gelsenkirchen.
Das heißt abstimmen dürfen alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche Staatsangehörigkeit, oder die Staatsangehörigkeit eines europäischen Mitgliedsstaates, verfügen und ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auf Antrag können auch die Staatsangehörigen europäischer Mitgliedsstaaten an der Abstimmung teilnehmen, die zwar in Gelsenkirchen wohnen, aber von der Meldepflicht befreit sind. Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier in Kürze.
Die Abstimmungsunterlagen werden im März versandt. Wer bis 30. März 2026 keine Unterlagen erhalten hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stimmscheinstelle im Atrium des Hans-Sachs-Hauses wenden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stimmscheinstelle, im Atrium des Hans-Sachs-Hauses stehen Ihnen ab dem 23. März 2026 bei Fragen zum Ablauf der Abstimmung und auch zur Entgegennahme der Stimmbriefe zur Verfügung.
Wenn Sie bis zum 30. März 2026 Ihre Abstimmungsunterlagen noch nicht erhalten haben, können Sie dort Abstimmungsunterlagen erhalten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie dort auch Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis nehmen.
Bitte denken Sie daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen!
Öffnungszeiten:
23. März bis 17. April
Adresse:
Hans-Sachs-Haus (Atrium)
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief.
Den Abstimmungsberechtigten werden bis spätestens Ende März automatisch die Abstimmungsunterlagen zustellt. Diese enthalten den Stimmschein, den Stimmbriefumschlag, den Stimmzettel und den Stimmzettelumschlag.
Das Stimmrecht kann nur einmal ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Wer aufgrund einer Behinderung Hilfe bei der Stimmabgabe benötigt, kann eine Hilfsperson um Unterstützung bitten.
Wenn Sie die Unterlagen ausgefüllt haben, müssen Sie den Stimmbrief so rechtzeitig an die Stadt Gelsenkirchen senden, dass er dort spätestens bis zum Tag des Ratsbürgerentscheides (19. April) um 16 Uhr eingeht.
Der Stimmbrief ist im Bereich der Deutschen Post AG portofrei. Er kann auch bei der Stimmscheinstelle, abgegeben oder in die Hausbriefkästen geworfen werden.
Stimmscheinstelle:
Hausbriefkästen:
Damit Gelsenkirchen an der Olympiabewerbung der Region Rhein-Ruhr teilnehmen kann, müssen mehr als 50 Prozent aller abgegebenen, gültigen Stimmen auf „Ja“ lauten. Diese Ja-Stimmen müssen dabei insgesamt mindestens zehn Prozent aller Abstimmungsberechtigten ausmachen. Das bedeutet, dass ohne eine entsprechende Abstimmungsbeteiligung keine Zustimmung zur Bewerbung erfolgen kann, auch wenn ein Großteil der abgegebenen Stimmen, sich für die Bewerbung ausspricht.
Das Ergebnis wird nach Auszählung der Stimmen online veröffentlicht.
Informationen des LandesInformationen zur landesweiten Bewerbung und zum landesweiten Abstimmungsablauf
Wahlamt
Telefon +49 (209) 169-4025
Fax +49 (209) 169-2923
wahlamt@gelsenkirchen.de
Abteilungsleitung
Delia Rosanski
Telefon +49 (209) 169-2992
Fax +49 (209) 169-3506
Grundsatzangelegenheiten
Telefon +49 (209) 169-2277
Fax +49 (209) 169-2923
Wahlscheinstellen
Telefon +49 (209) 169-9267
Fax +49 (209) 169-2923
Beschaffungen
Telefon +49 (209) 169-9689
Fax +49 (209) 169-2923
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Telefon +49 (209) 169-6805
Fax +49 (209) 169-2923
03.06.2025
Interessierte können sich ab sofort online melden
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