
Redakteur Lokal
Gelsenkirchen. Ekel-Verstöße gegen Hygieneregeln und selbst gebrannten Schnaps verkauft: Bei Großkontrolle in Gelsenkirchen stießen Ermittler auf Verstöße.
Bei einer Großkontrolle in der vergangen Woche in Gelsenkirchen stießen die Ermittler in einem Geschäft auf derart viele Mängel, dass es sofort geschlossen werden musste. Doch auch an anderer Stelle gab es von den Kontrolleuren wieder viel auszusetzen.
An der behördenübergreifenden Aktion „Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit“ (GeOS) waren laut Stadt Gelsenkirchen auch diesmal wieder der Kommunale Ordnungsdienst, die Lebensmittelüberwachung und das Referat Umwelt beteiligt. Unterstützt wurden sie von Kräften der Polizei Gelsenkirchen und des Hauptzollamtes Dortmund mit dessen Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Überprüft wurden insgesamt vier Imbisse, zwei Cafés und ein Einzelhandelsgeschäft.
In allen kontrollierten Objekten wurden aufgrund hygienischer Mängel mündliche Verwarnungen an die Betreiber und Pächter ausgesprochen – verbunden mit der Aufforderung, die betroffenen Arbeitsbereiche sofort zu reinigen und in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.
Bei der Kontrolle des Einzelhandelsgeschäfts wurden derart gravierende Mängel festgestellt, dass die sofortige Schließung des Ladens veranlasst wurde. Unter anderem wurde selbst gebrannter Schnaps und Wein entdeckt. Diese waren in Plastikflaschen abgefüllt und eigenhändig etikettiert worden. Zusätzlich wurden über 10.000 Getränke-Dosen entdeckt, die nicht über das vorgeschriebene Pfandsiegel verfügten. Die Ermittler ahndeten dies mit einem Bußgeldverfahren.
In einem Imbissbetrieb war der Fluchtweg durch den Ausbau des Thekenbereichs derart verbaut, dass ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet wurde. In zwei weiteren Fällen wurde der Außenbereich großflächig mit Möblierung ausgestattet, ohne im Besitz einer erforderlichen Sondernutzung zu sein. In der Folge musste der gesamte Außenbereich geräumt werden.
Im Umfeld der Kontrollen wurden zudem vier Verstöße gegen das Abfallentsorgungsgesetz entdeckt und geahndet. Darüber erhielten mehrere Parksünder ein „Knöllchen“, manchen Autos fehlte die vorgeschriebene Feinstaubplakette.
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