
Saarbrücken · Eine Saarbrücker Künstlerin will die Stadt Gelsenkirchen verklagen. Für den Prozess hat sie Geld per Crowdfunding gesammelt – mit Erfolg.
Die Saarbrücker Künstlerin Melisa Kujevic
„Verfassungsrechtliche Klärung“
Die Crowdfunding-Aktion war erfolgreich: Die Saarbrücker Künstlerin Melisa Kujević hat das Ziel erreicht, 22.000 Euro an Spenden zu sammeln – damit will sie eine Klage gegen die Stadt Gelsenkirchen finanzieren (wir haben berichtet). Hintergrund ist die Ein- und dann wieder Ausladung von Kujevićs begehbarer Installation „Hallender Hass“ durch ein städtisches Festival. Die Arbeit beschäftigt sich mit Rechtsextremismus und der AfD; die Stadt Gelsenkirchen begründet ihre Absage mit dem „Neutralitätsgebot“, die Künstlerin spricht von Zensur.
Kujević, Lehrbeauftragte an der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) sowie kulturpolitische Sprecherin und Ratsfrau der Fraktion der Partei „Die Partei“ in Saarbrücken, kann nun eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht vorbereiten. Ziel sei eine „gerichtliche Feststellung, dass der Ausschluss rechtswidrig war“, teilt sie mit. Es gehe um die „verfassungsrechtliche Klärung“, dass kommunale Verwaltungen „kritische Kunst nicht unter Berufung auf ein fehlinterpretiertes Neutralitätsgebot aus öffentlich finanzierten Räumen entfernen dürfen“.
Die Zielsumme der Crowdfunding-Aktion hat sich laut Kujević zusammengesetzt aus rund 20.000 Euro „für die Prozessführung in erster Instanz (Anwaltskosten Kanzlei Raue, Gerichtskosten, Reisen) plus rund 2.000 Euro für Plattform- und Zahlungsgebühren“. Jeder Euro über die 22.000 Euro hinaus gehe „zu gleichen Teilen an zwei Organisationen für Kunstfreiheit und gegen Rechtsextremismus“.
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