
Wer in Gelsenkirchen ein Bußgeld kassiert, braucht sein Anliegen künftig nicht mehr persönlich zu klären. Einsprüche, Anhörungen und Rückfragen können Bürger stattdessen ab dem 1. Juli online regeln.
Herzstück der Umstellung ist eine neue Online-Anhörung. Wer Post von der Bußgeldstelle bekommt – etwa wegen eines Verkehrsverstoßes –, findet im Schreiben einen QR-Code. Damit lassen sich die Zugangsdaten direkt einlesen, ohne sie abtippen zu müssen. Nur das Passwort muss aus Sicherheitsgründen von Hand eingegeben werden.
Der Vorteil laut Stadt: Fehler bei Aktenzeichen oder Adressen sollen so nicht mehr vorkommen. Auch „Post-Irrläufer“ seien damit ausgeschlossen.
Wer die Online-Anhörung nicht nutzen kann oder möchte, erreicht die Bußgeldstelle weiterhin per Brief und E-Mail – unabhängig von Öffnungszeiten. Dokumente lassen sich elektronisch oder per Post einreichen. Führerscheine können Bürger an den Informationstheken der Bürgercenter abgeben.
Zusätzlich hat die Stadt eine Internetseite eingerichtet, auf der sie Fragen zu Abläufen, Fristen und Kontaktmöglichkeiten beantwortet. Die Umstellung ist Teil der Digitalisierung im Referat Recht der Stadt Gelsenkirchen. Bereits zuvor hatte die Bußgeldstelle ihre Aktenführung auf ein elektronisches System umgestellt.
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