
Heike Figaszewski ist völlig verzweifelt. Seit einem halben Jahr müssen die 56-Jährige und ihre pflegebedürftige Mutter Gerda (91) nun schon mit Schimmelbefall im Badezimmer leben. Gut zwei Dutzend Beschwerde-Mails hat die Mieterin aus Gelsenkirchen inzwischen an die LEG geschrieben und um Beseitigung dieser Zustände gebeten. Reaktionen seitens der Vermieterin? „Kaum der Rede wert. Oder besser gesagt: nahe Null“, erklärte Figaszewski beim einem Besuch der WAZ vor Ort.
Figaszewski hat zuvor lange in Altenessen gelebt. Doch im August 2025 entscheidet sie sich zum Umzug nach Gelsenkirchen. Genauer gesagt: in eine LEG-Wohnung auf der Buddestraße in Scholven. Der Grund für den Ortswechsel ist ihre Mutter Gerda. Die an COPD erkrankte Seniorin ist pflegebedürftig, kommt in dem Pflegeheim, das ihre Kinder für sie ausgesucht haben, aber überhaupt nicht zurecht. Also entscheidet sich Heike Figaszewski, eine neue Wohnung zu suchen, um dort mit ihrer Mutter zusammenzuziehen und sie wieder daheim bei sich zu pflegen.
„Dafür brauchte ich aber eine Erdgeschoss-Wohnung. Und in ganz Essen haben wir nichts Passendes gefunden“, berichtet Figaszewski. In Scholven entdeckt sie dann die gesuchte Alternative. „Meine Schwester wohnt hier zudem ganz in der Nähe. Das macht die Sache mit der Pflege daheim für uns alle etwas einfacher“, so Figaszewski.
Nur wenige Wochen nach dem Einzug am 23. August 2025 in die knapp 58 Quadratmeter große Wohnung an der Buddestraße entdeckt die Mieterin dann Mitte Oktober im Badezimmer nicht nur einen feuchten Streifen an der Decke, im Fenster hat sich zudem sichtbar Schimmel gebildet. Sie vermutet als Eintrittsquelle für die Nässe die zahlreichen Risse in der Hausfassade. Diese sind so groß und zahlreich, dass die Mieterin diese mit Kreide markiert und sie so noch sichtbarer macht. Figaszewski schreibt die LEG erstmals an, um über all diese Missstände zu informieren und um deren sofortige Beseitigung zu bitten.
„Dieses Schreiben ist auch bei uns eingegangen“, bestätigt Maximilian Kreft, Pressesprecher bei der LEG, auf WAZ-Anfrage. Am 19. Oktober sei umgehend ein Fachunternehmen beauftragt worden, um die Situation vor Ort zu sichten und zu bewerten. Das sei der Mieterin am 21. Oktober so auch schriftlich mitgeteilt worden. Und am 30. Oktober habe sich dann der Fachmann vor Ort ein Bild gemacht. „Nach seiner Einschätzung war die Ursache für den Feuchtigkeitsschaden eindeutig ein fehlerhaftes Lüftungs- und Heizverhalten der Mieterin“, so LEG-Sprecher Kreft. Deshalb habe aus Sicht der Vermieterin kein Handlungsbedarf bestanden. „Dieser Vorgang war für uns damit geklärt“, so Kreft.
Das Problem: Heike Figaszewski betont, dass ihr dieses Ergebnis und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen des Unternehmens niemals mitgeteilt worden sind. Sie wartet hingegen Woche um Woche auf eine Antwort. Schreibt immer verzweifelter gut zwei Dutzend weitere E-Mails, in der sie um Antworten und schnelle Hilfe bittet. Auf eine Reaktion der LEG wartet sie vergeblich.
Brisant ist der Vorgang deshalb, weil Figaszewski und ihre Mutter das Bad momentan kaum nutzen können. Es ist nämlich ausschließlich mit einer Badewanne ausgestattet. „In die bekomme ich meine Mutter aber gar nicht hinein. Und ich selbst schaffe es aufgrund gesundheitlicher Probleme auch nicht mehr.“ Der Einbau eines behindertengerechten Bades mit ebenerdiger Dusche wurde von der Pflegekasse bereits bewilligt. Doch so lange der Wasserschaden in der Decke und der Schimmel nicht beseitigt sind, wird dieser Umbau nicht vorgenommen. Heike Figaszewski kommen die Tränen, als sie sagt: „Ich bin inzwischen nervlich völlig am Ende. Ich möchte doch einfach nur endlich mal wieder meine Mutter vernünftig duschen und waschen können.“
In ihrer Not wendet sich Figaszewski im Dezember 2025 an Rechtsanwalt Gerhard Dorka aus Gladbeck, der seit Jahrzehnten im Bereich Mietrecht aktiv ist. Der Anwalt schickt Anfang Januar ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung an die LEG, die Mietmängel in der Wohnung zu beseitigen. Reaktionen? Erneut keine. „Meine Erfahrung zeigt: Je größer eine Wohnungsgesellschaft ist, desto schwerfälliger reagiert sie auf Beschwerden wie diese“, erklärt Dorka im WAZ-Gespräch. Weil keine Reaktion der LEG erfolgt, sei nun eine Klage auf Mängelbeseitigung am Amtsgericht Gelsenkirchen eingeleitet worden, so Dorka.
Nach der WAZ-Anfrage erklärt die LEG, dass nun ein weiterer Ortstermin mit der Mieterin vereinbart werde, „um den aktuellen Stand des Schadens erneut zu prüfen“, so Sprecher Kreft. Das Argument des Vermieters, dass sie falsch geheizt und gelüftet hätte, will Heike Figaszewski aber so nicht stehen lassen. Schon der Vormieter ihrer Wohnung habe über Schimmelbefall geklagt, hätten ihr die Nachbarn im Haus erzählt. Das räumt Kreft auf Nachfrage auch ein. „Allerdings konnte auch dieser durch ein fachliches Gutachten auf ein falsches Lüftungsverhalten zurückgeführt werden“, so Kreft, der am Ende betont: „Wir hoffen darauf, dass wir bei dem kommenden Termin eine zeitnahe Lösung für das Problem finden können.“
Notiz am Rande: Dass die LEG sehr wohl in der Lage ist, zeitnah zu antworten, merkte Figaszewski, als sie wegen der Mängel im März erstmals 20 Prozent ihrer Miete einbehielt. Fünf Tage später flatterte die Mahnung der Vermieterin ins Haus, die Mietrückstände doch bitte umgehend zu begleichen…
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