
Stellv. Red.-Leiter
Gelsenkirchen. Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger werden in Gelsenkirchen regelmäßig angepasst. Jetzt ist es so weit – zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt.
Was den Bürgergeld-Regelbedarf angeht, ist nach hitzigen Debatten um die letzte Erhöhung eine Nullrunde durchgesetzt worden. Das heißt: Bürgergeld-Empfänger bekommen 2025 genauso viel Geld wie 2024. Das allerdings heißt nicht, dass bei den Unterkunftskosten für Gelsenkirchens Leistungsbezieher im neuen Jahr alles so bleibt wie zuvor.
So wurden die Mietobergrenzen für Empfänger von Bürgergeld und Asylbewerberleistungen in Gelsenkirchen erneut zum 1. Januar 2025 erhöht – obwohl die letzte Anpassung eigentlich erst vor einem halben Jahr erfolgt war. Das geht aus einer Mitteilungsvorlage der Stadt hervor, die dem Sozialausschuss vorgelegt wird. Bei Mitteilungsvorlagen ist keine Zustimmung der Politik mehr erforderlich.
Konkret bedeutet die Anpassung: Die zulässige Miete für Bürgergeld-Bezieher und Schutzsuchende wird jetzt um durchschnittlich 42 Euro erhöht. Während die Mietobergrenze für Singles beispielsweise um 20 Euro von 404 auf 424 Euro steigt, wird das Limit für einen Fünf-Personen-Haushalt um 80 Euro von 858 auf 928 Euro angehoben (siehe Tabelle).
Aufgeführt in der Tabelle sind die Warmmieten, also Nettokaltmiete plus Betriebskosten. Aufgeschlüsselt anhand eines Ein-Personen-Haushalts ergibt sich etwa: 320 Euro Kaltmiete, 104 Euro Betriebskosten und damit 424 Euro maximale Unterkunftskosten insgesamt.
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Das Jobcenter übernimmt die Miet- und Heizkosten, die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU), wenn Miete und Wohnungsgröße angemessen sind. Bei den als angemessen geltenden Wohnungsgrößen gibt es keine Veränderung in Gelsenkirchen. Es gilt weiterhin: Für einen Single hält das Jobcenter maximal 50 Quadratmeter für angebracht, mit jeder weiteren Person steigt die adäquate Wohnungsgröße dann um jeweils 15 Quadratmeter (Beispiel: 110 Quadratmeter für einen Fünf-Personen-Haushalt).
Wenn sich die Lebenssituation eines Leistungsempfängers ändert, beispielsweise weil ein Kind auszieht oder eine Beziehung zerbricht, und die bisherige Wohnung als zu groß oder zu teuer gilt, prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Unterkunftskosten.
Sollten die Kosten die festgelegten Richtwerte überschreiten, wird der Leistungsempfänger aufgefordert, die Unterkunftskosten innerhalb einer Frist zu senken, etwa indem er sich eine neue Wohnung sucht. Während dieser Übergangszeit übernimmt das Jobcenter die Kosten wie bisher. Nach Ablauf der Frist aber werden in der Regel nur noch die als angemessen geltenden Kosten berücksichtigt. Die Differenz muss der Leistungsempfänger dann selbst tragen, falls er in der alten Wohnung bleibt.
Gesetzlich erforderlich ist es eigentlich, die Mietobergrenzen mindestens im Abstand von zwei Jahren zu überprüfen. Genauso wurde es in Gelsenkirchen in den vergangenen Jahren auch praktiziert: Die Anpassung erfolgte immer zweijährig zum Juli. Dass sie dieses Mal zu einem so ungewöhnlichen Zeitpunkt erhöht werden, geht auf rechtliche Zweifel an der bisherigen Verwaltungspraxis zurück. Dabei ging es um die Frage, welche Faktoren für die Berechnung herangezogen werden.
Um der aktuellen Rechtsprechung des Landessozialgerichts zu entsprechen, wurden die Mieten in Gelsenkirchen Mitte 2024 angepasst und die regulär geplante Erhöhung wurde jetzt auf den 1. Januar 2025 vorgezogen. Künftig soll die Anpassung jetzt immer zweijährig zum Anfang des Jahres erfolgen statt, wie die Jahre zuvor, im Sommer.
Die Kosten der Unterkunft sind für die Stadt Gelsenkirchen ein enormer Kostenfaktor. Für 2025 rechnet die Stadt mit Kosten in Höhe von rund 145,8 Millionen Euro. Das ist grob ein Zehntel des 1,4 Milliarden schweren Gesamthaushalts in Gelsenkirchen.
Zwar erstattet der Bund bereits bis zu rund 70 Prozent der KdU (11,1 Milliarden Euro insgesamt), allerdings verlangt man bei der Stadt Gelsenkirchen angesichts der jährlichen Steigerung bei den Unterkunftskosten (+ 30 Prozent seit 2020) noch mehr Entlastung. Mit dem seit Jahren beständig zunehmenden Ausmaß der KdU, „vermag die anteilige Kostenübernahme des Bundes nicht Schritt zu halten“, heißt es aus der Kämmerei.
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