Kunden verklagen Sparkasse in Gelsenkirchen! Anwalt droht: „Werde sie in Grund und Boden klagen“ – DerWesten


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Nach dem Einbruch in Gelsenkirchen ziehen die ersten Kunden vor Gericht. Sie fordern von der Sparkasse gigantische Summen.
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Knapp ein halbes Jahr nach dem filmreifen Millionen-Coup in Gelsenkirchen beginnt die juristische Aufarbeitung. Vor dem Landgericht Essen ziehen am Donnerstag (11. Juni) die ersten geschädigten Kunden gegen die Sparkasse in den Ring. Den Auftakt macht um 14 Uhr eine Frau, die 391.000 Euro für gestohlenes Bargeld und Schmuck erstreiten will.
Direkt im Anschluss pocht ein weiterer Kunde auf 49.000 Euro Schadenersatz für entwendete Goldmünzen und Familienschmuck. Nach Weihnachten waren Kriminelle über eine Tiefgarage mit einem Kernbohrer in den Tresorraum eingedrungen. Sie knackten fast alle 3.100 Fächer. Von den Tätern fehlt jede Spur, der Gesamtschaden könnte im dreistelligen Millionenbereich liegen.
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Massive Vorwürfe erheben die Kläger gegen die Bank. Laut Anwalt Daniel Kuhlmann weise die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands gravierende Sicherheitslücken auf. Die Sparkasse Gelsenkirchen bestreitet jegliche Pflichtverletzungen vehement. Zündstoff bietet zudem der Inhalt der Tresore. Da die Bank keine Kenntnis über die eingelagerten Gegenstände besaß, bezweifelt sie die Eigentumsverhältnisse und die Anwesenheit der Wertsachen beim Einbruch.

Unklar ist auch, was genau gestohlen wurde. Die Täter ließen im verwüsteten Raum hunderttausende Dinge zurück. Seit Anfang Mai erhalten erste Kunden Wertsachen und Dokumente zurück. Bei der Entschädigung prallen Welten aufeinander. Laut Sparkasse greift ein Versicherungsschutz von maximal 10.300 Euro, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden. Der Klägeranwalt fordert hingegen die volle Haftung, da seine Mandantin ihre Altersvorsorge verloren habe und mittellos sei.
Kuhlmann vertritt rund 650 Geschädigte mit einem Schaden von 51,5 Millionen Euro. Er strebt mit den Musterklagen einen „Unterwerfungsvergleich“ an. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen einreichen und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“. Vor Gericht müssen die Streitparteien persönlich Farbe bekennen. Laut Gerichtssprecher Matthias Murawski wird Richter Stefan Ostheide zunächst prüfen, ob ein Vergleich möglich ist. Danach sollen die Positionen angehört werden.
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Der weitere Verlauf bleibt völlig offen. Beim Landgericht sind bereits acht weitere Klagen eingegangen, die von Juli bis September terminiert wurden. Diese Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. Bleibt nur zu hoffen, dass es letztlich zu einer Einigung kommt. Besonders tragisch ist wohl auch, dass auch viele ihr Geld verloren, als sie im Urlaub waren.
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