Raub in Sparkasse Gelsenkirchen: Erste Zivilprozesse – ORF


Vor dem Landgericht im deutschen Essen hat gestern ein erster Zivilprozess zum spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen begonnen. Eine Kundin forderte in ihrer Klage von dem Geldinstitut Schadenersatz.
Sie gibt an, Bargeld und Schmuck in Höhe von 391.000 Euro in ihrem Schließfach gehabt zu haben, das aufgebrochen wurde. Die 83-jährige Rita M. wirft dem Geldinstitut gravierende Versäumnisse bei der Sicherung des Schließfachraumes vor. Die Sparkasse weist das zurück.
Wie bei Zivilklagen üblich wurden die Streitparteien nach ihrer Vergleichsbereitschaft befragt. Beide Seiten lehnten einen Vergleich ab. Die Verhandlung wird am 9. Juli fortgesetzt. Dann soll verkündet werden, ob ein Sachverständiger eingeschaltet wird.
Im Anschluss an die erste Verhandlung startete ein zweites Verfahren, in dem es um einen angezeigten Verlust von knapp 49.000 Euro geht. Hier wurden nach Angaben des Klägers Goldmünzen und Familienschmuck aus dem Schließfach gestohlen. Auch in diesem Verfahren wurde ein Vergleich abgelehnt.
Der Richter kündigte zudem an, dass alle Verfahren zunächst möglicherweise ausgesetzt werden sollten, bis ein Sachverständiger aus dem ersten Verfahren die Sache aufgeklärt habe. Es ergebe keinen Sinn, für alle Verfahren eigene Sachverständige zu bestellen, die aber letztlich dieselbe Frage klären müssten.
Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.
red, ORF.at/Agenturen

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