Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Auskunft, ob für die Städtische Musikschule Gelsenkirchen ein schriftliches Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt existiert.
Sollte ein solches Schutzkonzept nicht vorliegen, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
Aus welchen Gründen wurde bislang kein Schutzkonzept für die Städtische Musikschule entwickelt und eingeführt?
Wie bewertet die Stadt Gelsenkirchen die besonderen Risiken, die sich im Musikschulbetrieb durch Einzelunterricht, enge pädagogische Beziehungen, Wettbewerbe, Auftritte, Probenfahrten sowie bestehende Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Lehrkräften und Schülerinnen bzw. Schülern ergeben können?
Welche konkreten Maßnahmen bestehen derzeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, psychischer Gewalt, Mobbing, Diskriminierung und Machtmissbrauch?
Welche unabhängigen oder neutralen Beschwerde- und Ansprechstellen stehen Kindern, Jugendlichen und Eltern innerhalb oder außerhalb der Musikschule zur Verfügung?
Plant die Stadt die Einführung eines Schutzkonzeptes für die Musikschule? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Hintergrund meiner Anfrage ist, dass Schutzkonzepte inzwischen bundesweit als fachlicher Standard für Einrichtungen gelten, in denen Kinder und Jugendliche regelmäßig betreut, begleitet oder unterrichtet werden. Sie dienen nicht nur dem Schutz vor sexualisierter Gewalt, sondern auch der Prävention von Machtmissbrauch, Mobbing, psychischer Gewalt, Grenzverletzungen und Diskriminierung.
Auch wenn kommunale Musikschulen derzeit nicht in allen Fällen einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung eines Schutzkonzeptes unterliegen, orientieren sich moderne Schutzkonzepte an den Grundsätzen des Grundgesetzes, des Bundeskinderschutzgesetzes, des Sozialgesetzbuches VIII sowie den Zielsetzungen des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Diese Regelwerke stellen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Entwicklung wirksamer Präventions- und Beschwerdestrukturen in den Mittelpunkt.
Mehrere kommunale Musikschulen in Nordrhein-Westfalen haben bereits entsprechende Schutzkonzepte entwickelt oder veröffentlicht, darunter die Musikschulen der Städte Köln, Dortmund, Moers und Bergkamen. Dort werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Leitbild und Kinderrechte
Risiko- und Gefährdungsanalyse
Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Regeln zu Nähe und Distanz
Schutz vor sexualisierter Gewalt
Schutz vor psychischer Gewalt und Machtmissbrauch
Prävention von Mobbing und Diskriminierung
Beschwerdeverfahren und Beteiligungsrechte
Benennung interner und externer Vertrauenspersonen
Interventions- und Krisenpläne
Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb die Stadt Gelsenkirchen bislang offenbar kein vergleichbares Schutzkonzept für ihre Musikschule vorhält, obwohl gerade Musikschulen aufgrund des häufigen Einzelunterrichts und der besonderen pädagogischen Nähe zwischen Lehrkräften und Schülerinnen bzw. Schülern besondere Schutz- und Präventionsstrukturen benötigen.
Während in zahlreichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe institutionelle Schutzkonzepte mittlerweile selbstverständlich sind, sie vom LVdM NRW empfohlen werden und teilweise gesetzlich vorgeschrieben werden, erscheint es schwer nachvollziehbar, warum ausgerechnet eine städtische Bildungseinrichtung, die täglich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, auf ein solches Instrument verzichtet.
Ein Schutzkonzept schafft Transparenz, definiert Grenzen, benennt Verantwortlichkeiten, stärkt Kinder und Eltern in ihren Rechten und schützt zugleich auch die Beschäftigten durch klare Handlungsleitlinien. Es ist daher nicht nur ein Instrument des Kinderschutzes, sondern auch ein wichtiger Baustein moderner Qualitätsentwicklung und kommunaler Verantwortung.
Ich bitte um Beantwortung der Fragen sowie um Übersendung etwaiger vorhandener Richtlinien, Dienstanweisungen oder Schutzkonzepte der Städtischen Musikschule Gelsenkirchen.
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