
Rund vier Monate nach dem spektakulären Einbruch in den Tresorraum der Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer hat die Staatsanwaltschaft nun die von den Einbrechern zurückgelassenen Gegenstände freigegeben, die bislang als Beweismittel sichergestellt und asserviert worden waren. Diese Gegenstände können jetzt „koordiniert an die Geschädigten herausgegeben werden“, berichtet die Gelsenkirchener Polizei am Dienstagvormittag (28.4.).
„Ausdrücklich“ darauf hingewiesen werden Betroffene, „dass die Organisation und Durchführung der Herausgabe durch die Sparkasse Gelsenkirchen erfolgt“, so die Polizei in einer Mitteilung. Die betroffenen Kundinnen und Kunden würden durch das Geldinstitut über das weitere Vorgehen informiert. „Eine Kontaktaufnahme mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ist daher nicht erforderlich.“
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Während es weiterhin keine Neuigkeiten dazu gibt, ob die Ermittler inzwischen eine heiße Spur zu den Tätern haben, wurde zuletzt bekannt, dass die Polizei nach dem Einbruch insgesamt 4491 Zwölf-Stunden-Schichten geschoben hatte. Laut Polizei ging es bei den Sonderschichten um „Aufgaben wie die Beweissicherung und Asservierung von Gegenständen im Tresor- und Archivraum, aber auch Zeugen- und Geschädigtenvernehmungen sowie Ermittlungen hinsichtlich eingegangener Hinweise.“
„Die Ermittlungen werden durch die Ermittlungskommission ‚Kernbohrer‘ fortgeführt. Diese arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Aufklärung der Tat. Ziel bleibt es, die bislang unbekannten Täter zu identifizieren und die Tatumstände aufzuklären“, betont die Polizei – und appelliert: „Alle Geschädigten, die noch keine Aussage bei der Polizei getätigt haben, werden gebeten, die anberaumten Vernehmungstermine wahrzunehmen. Das Erscheinen zur polizeilichen Vernehmung wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft Essen angeordnet. Zur Terminvereinbarung und für weitere Rückfragen ist die eingerichtete Hotline in der Zeit von 8 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0209 365 1661 zu erreichen.“
Der Dattelner Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der nach eigenen Angaben mehr als 650 Geschädigte vertritt, wirft der Polizeiführung und dem NRW-Innenministerium derweil Fehler im Umgang mit den Opfern vor. Kuhlmann erkennt in einer Stellungnahme den hohen personellen Aufwand ausdrücklich an.
So kritisiert der Rechtsanwalt, dass die Polizei Fragen gestellt habe, die aus seiner Sicht nichts mit der Aufklärung der Tat zu tun haben. Wörtlich heißt es: „Solche Fragen sind für die Aufklärung der Tat nicht von Bedeutung.“ Konkret geht es um Nachfragen zu bestehenden Rechtsschutz- und Hausratsversicherungen sowie zu Vermögensverhältnissen der Geschädigten. Nach Darstellung Kuhlmanns hätten solche Fragen „keinerlei kriminalistischen Nutzen“ und trügen nicht zur Aufklärung der Tat bei.
Unzufrieden sind auch etliche Betroffene: Rund fünf Wochen vor dem ersten Prozess zum Sparkassen-Einbruch wollen sie deshalb in Buer demonstrieren. Am 7. Mai, um 15.30 Uhr, beginnt die Kundgebung auf dem St.-Urbanus-Kirchplatz und endet gegen 18.30 Uhr auf dem Marktplatz gegenüber der im Dezember ausgeplünderten Sparkassenfiliale.
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