Tod in der – WAZ News


Gelsenkirchen. Ein zweijähriger Junge stirbt bei einem Unfall in einer Gelsenkirchener Kita. Jetzt wurde der Prozess gegen die Erzieherinnen neu aufgerollt.
Es war ein qualvoller Tod. Vor rund dreieinhalb Jahren ist der kleine Riad in einer Gelsenkirchener Mini-Kita in einem Etagenbett erstickt. Er wurde nur zwei Jahre alt. Am Freitag hat der Berufungsprozess gegen die beiden Tagesmütter begonnen. Sie waren in erster Instanz freigesprochen worden. „Die Eltern wollen auf jeden Fall eine Bestrafung“, sagte ihre Anwältin Aylin Moche am Rande des Prozesses am Essener Landgericht. „Ihnen geht es sehr schlecht.“
Es war der 30. August 2021, als die Eltern ihren Sohn das erste Mal über Mittag in der Mini-Kita gelassen haben. Doch Riad war unruhig, wollte nicht schlafen. Er stand wieder auf, lief sogar nach draußen – zu einem nahen Spielplatz. Danach war er unten in ein Etagenbett gelegt worden. Ein seitlich vorhandenes Gitter wurde hochgezogen. Die Tagesmütter hielten sich in der Küche auf.
„Da fängt die Strafbarkeit an“, so Aylin Moche. „Dass man einen Jungen, der wach war und einen Spieltrieb hatte, in diesem Gitterbett eingesperrt hat.“ Das sei Freiheitsberaubung.
Womit natürlich niemand gerechnet hatte: Riad hatte die rund elf Kilo schwere Spanplatte des oberen Bettes samt Matratze nach oben gedrückt – dann war alles auf ihn heruntergerutscht. Sein Kopf steckte zwischen der Platte und seinem eigenen Bett fest. Er bekam keine Luft, konnte sich nicht befreien.
Als die Tagesmütter die Kinder später wecken wollten, kam jede Hilfe zu spät. Riads Eltern hatten damals von einer Polizistin erfahren, dass ihr Sohn tot ist. „Das war hoch dramatisch“, sagte die Beamtin den Richtern am Freitag. „Die Mutter hat geschrien und ist hin und her gelaufen, der Vater hat mit der Faust vor eine Scheibe geschlagen.“
Zunächst hatte alles nach einem Unglücksfall ausgesehen. Doch schon am nächsten Tag wurde offiziell gegen die Tagesmütter ermittelt. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Im ersten Prozess am Amtsgericht Gelsenkirchen hatte die Staatsanwaltschaft jeweils zehn Monate Haft beantragt. Die 28 und 39 Jahre alten Angeklagten hätten den Jungen nicht ausreichend überwacht. Auch ein Babyphone gab es nicht. Das sahen die Richter damals jedoch anders. Sie sprachen beim Freispruch von einer „Kette unglücklicher Ereignisse“.
Unklar ist bis heute, warum die als Lattenrost dienende Spanplatte des oberen Bettes nicht angeschraubt war. Offen ist auch, wo die Betten überhaupt hergekommen sind.
Dem Ermittlungsleiter der Polizei war nur einen Tag nach dem schrecklichen Tod des kleinen Riad von einer städtischen Bereichsleiterin mitgeteilt worden, dass die Betten von der Stadt angeschafft worden sind, um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten. Das soll angeblich 2011 gewesen sein.
„Von der Stadt wurde mir zugesichert, dass die Unterlagen zugeschickt werden“, sagte der Beamte den Richtern. „Das ist aber nicht passiert.“ Inzwischen heißt es, dass keine Rechnungen und Belege mehr vorhanden sind. Auch der damals abgeschlossene „Überlassungsvertrag“, der von der Stadt mit den Angeklagten für die Räumlichkeiten (und eventuell auch für die Einrichtung) abgeschlossen wurde, liegt den Richtern bis heute nicht vor. Er soll nun nachgereicht werden.
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Die beiden Tagesmütter wollen sich weiter nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Eltern des kleinen Riad waren zum Prozessauftakt nicht erschienen. Sie sollen erst später als Zeugen gehört werden. Die Berufungsrichter in Essen haben für den Prozess noch zwei Verhandlungstage vorgesehen. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Ende Januar zu rechnen.  
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