Tödliche Messer-Attacke bei Überfall in Gelsenkirchen – 17-Jähriger verurteilt! – derwesten.de


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Es ist so weit: Nach der tödlichen Gewalttat in Gelsenkirchen hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
Verbrechen in NRW: So viel Arbeit hat die Polizei
Einbrüche, Gewaltdelikte und Morde – all diese Taten werden in der Kriminalitätsstatistik erfasst. So viel Arbeit hatte die Polizei in NRW im vergangenen Jahr.
Das Landgericht Essen hat den 17-jährigen Hauptangeklagten nach einem tödlichen Überfall in Gelsenkirchen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Laut einem Gerichtssprecher ergaben sich mehrfacher Raub sowie gefährliche Körperverletzungen als klare Straftaten. Vom Mordvorwurf wurde der Jugendliche jedoch freigesprochen.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand eine Tat aus April 2024, bei der ein Mann nach einem Überfall tödlich verletzt wurde. Der Angeklagte soll die Tat gemeinsam mit einem Komplizen geplant haben, beide hatten es auf das Bargeld des Opfers abgesehen. Der Mann, der gerade bei einer Bank in Gelsenkirchen Geld abgehoben hatte, wurde später auf offener Straße attackiert.

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Der Übergriff mündete schließlich in Gewalt: Das Opfer wurde geschlagen und mit mehreren Messerstichen schwer verletzt. Der Mann erlag seinen Verletzungen, bevor die Täter letztlich nur sein Mobiltelefon erbeuten konnten. Die Richter konnten nicht bestätigen, dass der 17-Jährige kein Messer bei sich trug. Ebenso wenig konnte ihm nachgewiesen werden, dass er von der Bewaffnung seines Mittäters wusste.
Der flüchtige Komplize, der nach Angaben der Ermittler für die Messerattacke verantwortlich sein soll, ist den Behörden namentlich bekannt. Beim Prozess äußerte sich der Verurteilte dazu, dass sein Mittäter zugestochen habe. Ob dies tatsächlich den Tatsachen entspricht, blieb allerdings unklar. Der Komplize konnte bislang nicht gefasst werden und ist nach wie vor auf der Flucht.
Neben dem Hauptangeklagten stand auch ein 16-jähriger Mitangeklagter vor Gericht. Dieser wurde in Bezug auf den tödlichen Raubüberfall freigesprochen, allerdings für andere Delikte zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Eine dritte Angeklagte wurde vollständig freigesprochen.
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Da die Angeklagten alle noch minderjährig sind, wurde das gesamte Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Laut Gericht ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Die tragischen Vorfälle haben in Gelsenkirchen für Entsetzen gesorgt und eine breite Diskussion über Jugendkriminalität ausgelöst. (mit AFP)
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