
Die Bilder gleichen sich. Blaulicht, Rettungswagen, Feuerwehrtaucher im Wasser. Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage ist es am Rhein-Herne-Kanal in Gelsenkirchen zu einem folgenschweren Badeunfall gekommen.
Nachdem am Samstag (20. Juni) ein 16-Jähriger nach einem Badeunfall in Höhe des Amphitheaters verstorben war, zogen Rettungstaucher am Sonntagabend (21. Juni) an nahezu derselben Stelle zwei weitere Jugendliche bewusstlos aus dem Wasser. Nach aktuellen Angaben der Polizei schweben die beiden Jugendlichen aus Gladbeck im Alter von 14 und 19 Jahren weiterhin in Lebensgefahr. Aus Ermittlerkreisen war zu hören, es handele sich um Brüder.
Bereits beim tödlichen Unfall des 16-Jährigen hatte die Polizei eindringlich vor den Gefahren des Schwimmens im Kanal gewarnt. Besonders Schifffahrtskanäle seien lebensgefährlich. Auch das Springen von Brücken sei nicht nur verboten, sondern mit erheblichen Risiken verbunden.
Die beiden Unglücke werfen erneut die Frage auf, warum es gerade am Rhein-Herne-Kanal zu gefährlichen Situationen kommt. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) kennt in Gelsenkirchen mehrere Stellen, die bei Badenden beliebt sind – und gleichzeitig als besonders riskant gelten.
„Das Risiko ist hoch: Wer in den Kanal springt, spielt mit seinem Leben“, sagt Corvin Friedrich, Technischer Leiter Einsatz bei der DLRG Gelsenkirchen. Aus Sicht der Retter gibt es vier Bereiche, die immer wieder auffallen.
Zu den bekanntesten zählt die sogenannte Schweinebucht zwischen den Sutumer Brücken und dem neuen Pumpwerk. Generationen von Gelsenkirchenern suchten dort an heißen Tagen Abkühlung. Das Problem: Im trüben Wasser sind Gefahren oft nicht erkennbar. Immer wieder stoßen Feuerwehrtaucher bei Einsätzen auf versunkene Gegenstände, darunter Schrott, Glasflaschen, Eisenstangen, Roller, Motorräder oder Treibholz.
Wer ins Wasser springt, weiß deshalb häufig nicht, wie tief es tatsächlich ist und was sich unter der Oberfläche befindet. Die Folgen können schwerste Verletzungen sein.
Als zweiten Hotspot nennt die DLRG den Bereich am Hafen Hugo in Höhe der Adenauerallee und Uechtingstraße. Dort nutzen manche Badende Spundwände, Brücken oder Versorgungsleitungen als Sprungplattformen.
Hinzu kommt der Kanalabschnitt am Amphitheater im Nordsternpark. Genau dort ereigneten sich nun innerhalb von zwei Tagen die aktuellen Badeunfälle. Schon seit Jahren beobachten Rettungskräfte, dass sich an der mit Graffiti besprühten Kanalwand immer wieder Menschen zum Baden oder Springen treffen.
Als vierte Problemzone gilt die Einmündung des Schwarzbaches in den Rhein-Herne-Kanal auf dem künftigen IGA-Gelände.
Viele Badende unterschätzen die Kräfte, die im Kanal wirken. Zwar erscheint das Wasser oft ruhig, doch vorbeifahrende Schiffe verdrängen enorme Wassermengen. Dadurch entstehen Sogwirkungen und Strömungen, die selbst geübte Schwimmer in Schwierigkeiten bringen können.
Hinzu kommen abrupte Temperaturunterschiede. Wer bei großer Hitze unvorbereitet ins vergleichsweise kalte Wasser springt, riskiert Kreislaufprobleme oder sogar einen Kälteschock.
Besonders gefährlich wird es, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen: schlechte Sicht unter Wasser, Strömungen, Hindernisse und körperliche Erschöpfung.
Auch die Emscher gilt trotz ihrer erfolgreichen Renaturierung nicht als Badegewässer. Zwar fließt dort seit Jahren kein Abwasser mehr, die Wasserqualität erfüllt aber bislang nicht die Voraussetzungen für ein offizielles Badegewässer. Zudem sorgen glatte Betonflächen und Ablagerungen für zusätzliche Risiken.
Nach einer Serie tödlicher Badeunfälle haben mehrere NRW-Städte 2025 umfassende Badeverbote für Rheinabschnitte erlassen, darunter Düsseldorf, Duisburg und Köln. Wer dort trotz Verbots ins Wasser geht, muss mit empfindlichen Bußgeldern (1000 Euro) rechnen. An der Ruhr ist das Baden dagegen nur an ausdrücklich ausgewiesenen und überwachten Badestellen erlaubt. Außerhalb dieser Bereiche gilt in der Regel ebenfalls ein Badeverbot.
Der Rhein-Herne-Kanal ist eine Bundeswasserstraße und kein offizielles Badegewässer. Ein generelles Badeverbot für die gesamte Strecke gibt es zwar nicht. Allerdings ist das Schwimmen in zahlreichen Bereichen – etwa an Brücken, Schleusen, Wehren, Hafenanlagen und Anlegestellen – bereits nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verboten. Polizei, DLRG und Wasserstraßenverwaltung warnen seit Jahren vor den lebensgefährlichen Risiken des Badens im Kanal.
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