
Wenn Kinder krank sind, bleibt die Betreuung weiterhin überwiegend an den Müttern hängen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für Gelsenkirchen. Demnach wurden im Jahr 2025 lediglich 20,2 Prozent aller Kinderkrankentage von männlichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Frauen lag also bei 79,8 Prozent.
Der Trend ist nach Angaben der AOK auch bundesweit zu beobachten: Deutschlandweit entfielen rund 73 Prozent aller Kinderkrankentage auf Frauen und 27 Prozent auf Männer. In Gelsenkirchen übernehmen Mütter die Betreuung kranker Kinder jedoch noch häufiger als im Bundesdurchschnitt.
„Dass Kinderkrankentage auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen wurden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. In Gelsenkirchen wurde 2025 in insgesamt 767 Fällen Krankengeld bei der AOK beantragt.
„Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen können“, sagt Kock weiter. Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. Eltern können aber frei entscheiden, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.
Wie viele Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden können, richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation. In Familien mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anzahl der möglichen Tage. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein ärztliches Attest.
Die Betreuung eines erkrankten Kindes gilt als triftiger Grund, der Arbeit fernzubleiben. Arbeitgeber müssen Beschäftigte freistellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird das Gehalt nicht weitergezahlt, springt die gesetzliche Krankenkasse ein.
Wer wegen eines kranken Kindes der Arbeit fernbleibt, muss in der Regel allerdings finanzielle Einbußen hinnehmen. Derzeit haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld in Höhe von regulär 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Die Leistung wird bei der Krankenkasse beantragt und von dieser ausgezahlt. Der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch liegt aktuell bei 135,63 Euro pro Tag. Zudem werden vom Kinderkrankengeld die Versichertenanteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Die Verteilung der Kinderkrankentage spiegelt ähnliche Muster wider, die auch bei Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und der Pflege von Angehörigen zu beobachten sind. In all diesen Bereichen übernehmen Frauen in Deutschland weiterhin den deutlich größeren Anteil.
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